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part i • supreme courts • bernhard diestelkamp Reich“ organisierten70, übernahm ich den Schlussvortrag, in dem ich vom Hauptthema der Reihe überleitete zu den Problemen der Gegenwart.71 Dieses Thema habe ich 1986 noch einmal unter dem Aspekt des Umgangs der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit vertieft behandelt.72 Der Kontinuität zwischen dem aus dem 19. und 20. Jahrhundert überkommenen Recht und der Rechtsordnung der Bundesrepublik sowie den Brüchen mit dieser Rechtsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) konnte ich 1985 und später noch einmal auf einem deutsch-japanischen Kolloquium nachgehen.73 Auch in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) und der frühenDDRgalt das überkommene Zivilrecht weiter. Zunächst versuchten Rechtswissenschaftler der DDR, durch gezielte Interpretationen das Bürgerliche Recht in ein Sozialistisches umzuwandeln.74 Sie kamen dabei zu interessanten Ergebnissen und bewiesen für die Nachkriegszeit, was Bernd Rüthers für dieNS-Zeit gezeigt hatte, wie wirkungsvoll eine Rechtsordnung allein durch Auslegung verändert werden kann. Erst später ersetzte die DDRdieses neu interpretierte alte Recht durch neue Gesetze. Der einzige Ausflug in die Weimarer Zeit verdankt sich der Einladung zu einem Vortrag, den ich zu Problemen der Justiz in Weimar am Beispiel der justiziellenBehandlung der Mechterstädter Morde halten sollte.75 70 Justizalltag im Dritten Reich. Herausgegeben von Bernhard Diestelkamp und Michael Stolleis, Frankfurt am Main 1988. 71 Bernhard Diestelkamp, Die Justiz nach 1945 und ihr Umgang mit der eigenen Vergangenheit, in Justizalltag (wie Anm. 71), 131 ff., 163 ff. 72 Bernhhard Diestelkamp, Die Justiz nach 1945 und ihr Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Rechtshistorisches Journal 5, 1986, 153 ff. = Bernhard Diestelkamp, Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Juristische Zeitgeschichte Abteilung I: Allgemeine Reihe Bd.6 Baden-Baden 2001, 1 ff. 73 Bernhard Diestelkamp, Kontinuität und Wandel in der Gesellschafts- und Rechtsordnung vorund nach1945.Rechthistorisches Journal 4, 1985, 155 ff. =Diestelkamp, Rechtsgeschichte (wie Anm.73), 1 ff.; ders., Kontinuität und Wandel in der Gesellschafts- und Rechtsordnung vor und nach 1945, in: Zwischen Kontinuität und Fremdbestimmung. Zum Einfluss der Besatzungsmächte auf die deutsche und japanische Rechtsordnung 1945 bis 1950, Tübingen 1996, 15 ff. 74 Bernhard Diestelkamp, Die Rolle der Rechtswissenschaft in der SBZund der frühenDDR. ZNR, 18. Jg. 1996, 86 ff. = Diestelkamp, Rechtsgeschichte (wie Anm. 73), 222 ff. 75 Bernhard Diestelkamp, Justiz in der Weimarer Republik. Beständigkeit im Wandel, in: Mechterstädt – 23. 3. 1920 – Skandal und Krise in der Frühphase der Weimarer Repblik. Studien zur Geschichte der Weimarer Republik Bd.3, Münster 1997, 11 ff. 82

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