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die höchsten gerichte und rechtliche zeitgeschichte: ausgangslage Zu dem Thema meiner Frankfurter Antrittsvorlesung von 1968 über das Reichskammergericht im Rechtsleben des 16. Jahrhunderts hatte mich die Überlegung angeregt, dass die Diskrepanz zwischen dem negativen Urteil der Gegenwart über das Reichskammergericht einerseits und dem Vertrauen zahlloser Zeitgenossen andererseits, die diesem angeblich ineffektivenGericht eine Lösung ihrer Probleme anvertraut hatten, erklärungsbedürftig sei.38 Mit welchem Recht konnten wir Nachgeborenen beanspruchen, grundsätzlich klüger zu sein als die Zeitgenossen? Meine Skepsis gegenüber den modernen Negativurteilen wuchs, als ich feststellte, dass diese erst in der Zeit des Ringens um einen deutschen Nationalstaat aufgekommen waren.39 Offenbar maaßen die Rechts- und Verfassungshistoriker des 19. und 20. Jahrhunderts die Gerichte des Alten Reiches an einem ihnen für ihre Gegenwart vorschwebenden Idealbild. Dabei konnten sie naturgemäß nur Versagen feststellen. Demgegenüber urteilten die Zeitgenossen, die das Reichskammergericht noch in Funktion erlebt hatten, trotz der nicht zu leugnenden überlangen Prozessdauer mancher Verfahren insgesamt durchaus positiv bis überschwänglich über das Gericht und sein Wirken. Es erschien mir daher lohnend zu fragen, nach welchen Kriterien die Zeitgenossen zu ihrem positiveren Urteil gekommen waren. Bei dieser Suche fand ich zahlreiche Felder, auf denen das Gericht im Rechtsleben zumindest des 16. Jahrhunderts eine gewichtige Rolle gespielt hatte.40 Daraus konnte ich in meiner Antrittsvorlesung ein Forschungsprogramm entwickeln, dessen Durchführung nicht nur mich in den folgenden Jahren intensiver beschäftigen sollte.41 Dabei erwiesen sich 75 38 Diestelkamp, Das Reichskammergericht (wie Anm. 7). 39 Dazu Diestelkamp, Das Reichskammergericht (wie Anm. 7), 213 ff. 40 Im Verfassungsleben: Diestelkamp, Das Reichskammergericht (wie Anm. 7), 227 ff.; in der Rechtsprechung des Gerichts:Diestelkamp,Das Reichskammergericht (wieAnm. 7) s. 239 ff. 41 Bernhard Diestelkamp, Tendenzen und Perspektiven in der Erforschung der Geschichte des Reichskammergerichts, in: Frieden durch Recht, Mainz 1994, 453 ff. = Diestelkamp, Recht und Gericht (wie Anm. 7), 277 ff. Neue Sicht auf das Reichskammergericht

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