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gen Zusammenhang der Lehren – leichtere und richtigere Auffassung der Rechtsbegriffe und ihrer Verbindung untereinander“.Viele Pandektisten meinten, dass hierdurch bedingt ein wissenschaftliches und ein didaktisches System nie deckungsgleich sein könnten. Thibaut nutzte eine Anordnung, „wie ich sie mit Rücksicht auf meine Zuhörer für die beste halte. Hätte ich diesen, mir zunächst wichtigsten Zweck nicht vor Augen gehabt, so würde ich mit allem logischen Anstande drei Viertheile des ganzen Systems in einem sog. allgemeinen Theil zusammengestellt haben“.49 Mit Blick auf diese Spannungen zwischen wissenschaftlichen und didaktischen Systemen fanden Zeitgenossen in Puchtas Lehrbuch von 1838 eine „neue Richtung“ eingeschlagen. Danz meinte 1838, bisher habe der Zweck der Pandektendarstellungen, Lehrbücher zu sein, dazu geführt, dass sich das wissenschaftliche System dem Bedürfnis des Lehrvortrages unterordne. Erst Puchtas Lehrbuch habe den Beweis angetreten, dass sich wissenschaftliches System und Lehraufgabe „unendlich annähern können“.50 Puchta setzte auf ein wissenschaftlich stringentes System als Lehrkonzept. ImVorwort von 1838 betonte er, seine Lehrmethode gehe „auf das Ganze und seinen Zusammenhang“. Für „Einzelheiten“ werde der „Zuhörer auf eignes Studium verwiesen“.51 Gegenüber Savigny, der ein „ausführliche[s] Werk“ bevorzugte, betonte Puchta die Stärke eines das System betonenden Kompendiums: „Es giebt Forschungen, die sich in Compendien nicht mittheilen lassen, nichts ist gewisser.Auf der andern Seite giebt es aber neue Ansichten, für deren Darstellung kein Ort geschickter ist,als ein compendiarisches System; es sind die, welche durch den systematischen Zusammenhang in welchen sie gebracht werden, ihre volle Begründung und Entwicklung finden“.52 Der Puchta rezensierende August Wilhelm Schröter betonte genau diesen Punkt:„DerVerf. hat es besonders verstanden,den Geist der einzelnen Rechtsinstitute zu erfassen und wiederzugeben“. Die Rechtsinstitute würden sich „unter der Hand des Verf. zu anschaulichen orgahan s - p ete r ha f e r kamp 93 49 Anton Friedrich JustusThibaut, System des Pandektenrechts, 8.Ausgabe Jena 1834, Vorrede S. iv. 50 Wilhelm August Friedrich Danz, Das Systematische in der Methode der beiden neuesten Pandectenlehrbücher von Mühlenbruch und Puchta, Hallische Jahrbücher 1838, Sp. 1356. 51 Georg Friedrich Puchta, Lehrbuch der Pandekten, Leipzig 1838,Vorrede s. iii. 52 Brief an Savigny vom3. 2. 1840.

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