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um fast 2/3, gegenüber Thibaut immerhin noch um1/3. Er erreichte dies vor allem durch eine enorme gedanklicheVerdichtung des Stoffes zu einem System.43 Damit komme ich zu einem weiteren Punkt, der Bedeutung der Didaktik für das Systemproblem. Auch die in den vergangenen Jahren intensiv erörterte Systemfrage klammert zumeist die Didaktik aus. Es geht heute um inneres oder äußeres, organisches oder mechanisches Systemdenken. Nur wenige Pandektisten diskutierten dies jedoch auf dieser philosophischen Ebene.Vielmehr betonten viele, dass es lediglich didaktische Ziele seien, die ihre Anordnung bestimmt hätten. Georg Arnold Heise stellte 1819 für sein berühmtes Pandektensystem heraus, es mache „auf wissenschaftlichenVerdienst überall keinen Anspruch“, sondern sei „einzig zum Gebrauche bey meinen Vorlesungen bestimmt“.44 Vangerows sich „organisch“ gebendes System wurde von Kritikern als „wildes Gestrüpp“45 bezeichnet, da etwa das Obligationenrecht zum Schluss behandelt wurde.Dies resultierte aber wohl auch aus dem Ziel, sich in denVorlesungen mit dem „schwierigen und problematischen Gebiet des römischen Rechts erst am Schluß zu befassen“.46 Systeme hatten didaktisch fürVangerow die Aufgabe, das Recht „in seinem organischen Zusammenhange den Zuhörern zur Anschauung“47 zu bringen. Mühlenbruch betonte schlichter, es gehe darum, „sämmtliche Lehren … in einen systematisch-materiellen Zusammenhang zu bringen“, da dies „dem Erlernen und Behalten der dargestellten Begriffe ungemein förderlich ist“.48 Zweckmäßigkeit eines Systems bedeute: „Beförderung einer besseren Einsicht in den quellenmäßire cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 92 43 Einzelheiten bei Haferkamp, Puchta (Fn. 2). s. 358 ff. 44 Arnold Heise, Grundriss eines Systems des gemeinen Civilrechts zum Behuf von Pandecten-Vorlesungen, 3.Aufl. Heidelberg 1823, S. iii. 45 Georg Friedrich Puchta (anonym, vgl.Ankündigung in Brief an Savigny,UB Marburg MS 838/58), Rez.Vangerow, Leitfaden für Pandektenvorlesungen, (Richters) Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft 3, 1839, s. 225: „Welcher leitende Faden ist es, der durch diesen … Leitfaden hindurchgeht?“. 46 Emil Kießling, Karl vonVangerow, Lehrer der Rechte, in: Ingeborg Schnack (Hrsg.), Lebensbilder aus Kurhessen undWaldeck, Bd. 5, Marburg 1955, s. 390. 47 Karl Adolph vonVangerow, Lehrbuch der Pandekten, (Fn.10), S.V, vgl. bereits oben. 48 Christian Friedrich Mühlenbruch, Selbstanzeige Doctrina Pandectarum, in: (Schuncks bzw. Erlanger) Jahrbücher der gesamten deutschen juristischen Literatur 8, 1828, s. 15 f. i v. pande k te nvor l e sung und pande k te n system

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