re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 9 I Vorwort m Mai 2009 veranstaltete das Institut für Rechtsgeschichtliche Forschung ein rechtswissenschaftliches Seminar in Stockholm mit dem Thema Rechtswissenschaft als juristische Doktrin. Ziel des Seminars, das Teil eines größeren Projekts der juristischen Fakultät in Stockholm über die Geschichte der rechtswissenschaftlichen und juristischen Methodenlehre ist, war es, im Kreise von Rechtshistorikern die Rechtswissenschaft im Lichte der TheoriePraxis-Frage zu diskutieren. DasThema widmet sich einer der großen Streitfragen des 19.und20. Jahrhunderts, nämlich inwieweit die Rechtswissenschaft als Wissenschaft betrachtet werden könne und des Weiteren worin dieseWissenschaft bestehe. Kann einer Disziplin, die sich nicht empirisch erfassen lässt, ein Platz in der großen Familie derWissenschaften zuerkannt werden? Dieses Problem entstand im19. Jahrhundert, als die Philosophie als Muster fürWissenschaftlichkeit aufgegeben wurde und stattdessen die Gesellschaftswissenschaften die Maßstäbe dafür setzten, was als wissenschaftlich gelten könne. Die Seminarbeiträge behandeln dieThematik sowohl aus diachroner als auch aus synchroner Perspektive. Die innere begriffliche und systematische Entwicklung des Rechts wird so der Gegenstand einer kontextuellen Auslegung, die unserWissen über die Zeitgebundenheit der Rechtwissenschaft vertieft, und gleichzeitig ihre Fähigkeit zeitliche und räumliche Begrenzungen zu überschreiten, beleuchtet.Rechtshistorische, rechtsvergleichende, rechtstheoretische und methodenhistorische Aspekte werden dabei in einer Anzahl Studien eines komplexen historischen Prozesses, ineinander verwoben. Die Wahl des Seminarthemas wurde in hohem Grad von Professor Dr Jan Schröder,Tübingen, inspiriert, der mit seiner bahnbrechenden Arbeit Recht alsWissenschaft (2001) das Fundament für eine moderne,
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