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erwies sich in der ersten Jahrhunderthälfte als Motor einer lebhaften Debatte darüber, wie das Zusammenspiel zwischen Lehrbuch undVorlesung am besten einzurichten sei. Einige, allen voran Savigny, verzichteten ganz auf ein Lehrbuch. Daneben hielt sich die ältere Sitte, dieVorlesung an fremden Lehrbüchern auszurichten.DieVorlesung geriet dann,wie noch Jherings Pandektenvorlesungen nach Puchta26 zeigen, schnell zu einer intensiven Auseinandersetzung desVortragenden mit dem Begleitlehrbuch. Zunächst schien Georg Arnold Heise 1807einen Königsweg gefunden zu haben. SeinVorbild, in einem sog. Grundriss das eigene vorgetragene System mit Literaturangaben und den in der Vorlesung behandelten Quellen bereitzustellen,27 fand viele Anhänger. Nachteilig für Lehrende und Lernende war dabei, dass die ganz überwiegenden Vorlesungsinhalte von den Studenten mitgeschrieben werden mussten, was die Neigung des Diktierens förderte.Zudem entstand ein schwunghafter Handel mitVorlesungsnachschriften, mit der Gefahr, die dort zu findenden Fehler der studentischen Nachschreiber zu verbreiten. Heise selbst wurde ein Opfer dieser Praxis, als Johann Nepomuk vonWening-Ingenheim1822 ein dreibändiges „Lehrbuch des gemeinen Civilrechts“ erscheinen ließ, welches, so Landsberg, „von jedem Kenner als genaueWiedergabe von Heises Pandektenkolleg, als Zusammenstellung aus verschiedenen Nachschriften dieses Kollegs“ erkannt wurde.28 Seit den1820er Jahren kamen Grundrisse daher langsam aus der Mode und es begannen wieder verstärkt Pandektenlehrbücher zu erscheinen. Das Problem des Zusammenspiels zwischen Lehrbuch undVorlesung wurde damit wieder virulent. Gustav Hugo beklagte 1837, dass han s - p ete r ha f e r kamp 89 23 Zu JheringsVortrag Christian Jäde, Rudolf von Jhering. Pandektenvorlesung nach Puchta, Göttingen 2008, S. 13 ff. 24 ZuWächtersVorlesungstätigkeit BernhardWindscheid, Carl Georg vonWaechter, in: Kleine Schriften,Reden und Rezensionen,Teil II, Leipzig 1984, s. 335ff.; Gottfried Schiemann, Pandekten – Waechter als Romanist, in: Bernd-Rüdiger Kern (Hrsg.), Zwischen Romanistik und Germanistik. Carl Georg vonWaechter (17971880), Berlin 2000, S. 90. 25 ZuWindscheids Lehrerfolg knapp ErikWolf, Grosse Rechtsdenker der Deutschen Geistesgeschichte,4.Aufl.Tübingen1963, S.691; Ernst Immanuel Bekker,Vier Pandektisten (Fn. 18), S. 187. 26 Oben Fn. 23. 27 Vgl. zu dieser Entwicklung Lars Björne, Deutsche Rechtssysteme im18. und 19. Jahrhundert, Ebelsbach 1984, S. 131 ff. 28 Landsberg, GDR3.2. (Fn. 19), S. 92 f.

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