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Bezüge herstellt.Dabei muß allerdings derVersuch, aus der spezifischen Ausdrucksweise einer kurzen Briefpassage Rückschlüsse auf grundsätzliche Standpunkte des Urhebers zu ziehen, zurVorsicht mahnen.127 Wir werden sie daher auch nicht isoliert betrachten, sondern als Hinweis darauf verstehen, daß Savigny dieVermittlung von Rechtswissenschaft an das Zarenreich im Zusammenhang mit bestimmten Überzeugungen aufgefaßt hat, über die wir aus anderen Quellen gut unterrichtet sind. Savigny nahm offenbar Bezug auf die Begrifflichkeit einer religiösen Orientierung, der er selbst nahestand, und von der er wußte, daß sie der Elite des Zarenreiches gut vertraut war.Wir werden diesen Gedanken entwickeln, indem wir nachfolgend zunächst klären, welche Vorstellung sich1834mit „Mission“ und „Kolonisation“ verband, und zwar insbesondere vor dem Erfahrungshorizont des Zarenreiches (a). Anschließend werden wir beschreiben, inwieweit Savigny Balug’janskijs Aufgabe als „Beruf“ wahrnehmen (b) und als „Missionsgeschäft“ beschreiben konnte (c). Davon ausgehend werden wir sehen, daß die Rede von der Mission für Savigny selbst auf ein Sendungsbewußtsein schließen läßt, dessen rechtstheoretische Grundlage ein Rechtsglaube bildet, der wiederum seine spezifische Ausprägung dem Einfluß der Erweckungsbewegung verdankt (d).Wir werden zeigen, daß derselbe Einfluß auch in Rußland eine erhebliche Rolle spielte, worüber der mit führenden Persönlichkeiten der Erweckungsbewegung eng verbundene Savigny hervorragend informiert war (e).Auf Grundlage dieser Zusammenhänge werden wir schließlich Savignys Vorstellung beschreiben, es werde dem Zarenreich Rechtswissenschaft – also nicht etwa Recht – vermittelt (f ). Als Savigny 1834 seine Vorstellung mit dem Bild vom „Colonisiren“ beschrieb, lag, weltgeschichtlich betrachtet, die hohe Zeit der Kolonisation noch in weiter Ferne. Gleichwohl verwendete die Zeit den mart i n ave nar i u s 51 127 J.Rückert weist mit Recht darauf hin, daß derVersuch, Zusammenhänge zwischen religiösenVorstellungen und Überzeugungen auf dem Gebiet des Rechts bei Savigny anhand von dessen Sprachgebrauch aufzuzeigen, grundsätzlich aussichtsreich ist; Religiöses und Unreligiöses bei Savigny, in: P. Cancik/Th. Henne/Th. Simon/S. Ruppert, /M.Vec (Hrsg.), Konfession im Recht. Auf der Suche nach konfessionell geprägten Denkmustern und Argumentationsstrategien in Recht und Rechtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts (2009), S. 49-69 (57). a) Mission und Kolonisation im 19. Jahrhundert, insbesondere im Zarenreich

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