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ebenso Savignys bedeutendster germanistischer Fakultätskollege Eichhorn. Von den acht Mitgliedern der Berliner Juristenfakultät im Jahr 1850 übten fünf vorher oder gleichzeitig eine richterliche Tätigkeit aus.65 In Jena waren in demselben Jahr fast alle Ordinarien zugleich Beisitzer des Oberappellationsgerichts.66 In den anderen Juristenfakultäten sind die Zahlen zwar nicht so eindrucksvoll, aber es gibt doch um 1850 kaum eine Juristenfakultät, in der nicht wenigstens ein Mitglied saß, das vorher, gleichzeitig oder später in einem Richteramt tätig war.67 DieVerknüpfung von Richter- und Professorenamt ist aber auch heute noch häufig. So ist z. B. von meinenTübinger Professorenkollegen derzeit einer zugleich Richter am Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, ein anderer am Oberlandesgericht Stuttgart. Ein dritter ist Richter des Bundesverfassungsgerichts, an dem gegenwärtig jede zweite Stelle von Professoren besetzt ist. Das sind zwar nur isolierte Daten, die mit denen aus anderen Ländern verglichen werden müßten.Aber vermutlich wird sich dabei zeigen, daß dieVerknüpfung von Richter- und Professorenamt in Deutschland eher häufiger ist als in anderen Ländern. Nun abschließend zu den literarischen Einflüssen.Auch hier fehlen, soviel ich weiß, umfassende, vor allem vergleichende Untersuchungen. Bedenkt man aber, daß die deutsche Rechtstheorie in der Dogmatik des geltenden Rechts besteht, daß sie alsoTheorien (vor allem) für die Rechtsprechung liefert, dann ist ein beträchtlicher Einfluß zu erwarten. Ich stelle einige Beobachtungen zusammen: jan schröde r 333 65 Heffter, Keller, Homeyer und v. Daniels. Nicht aber Rudorff, Stahl, Richter (der jedoch Mitglied des Oberkonsistoriums und später des Oberkirchenrats war), v. Lancizolle (aber Mitglied des Oberzensurkollegiums) und Heydemann (sieben Jahre lang Kammergerichtsreferendar). 66 Luden, K. E. Schmid, K.W.Walch, Guyet, Danz und (ab1854) Michelsen, während Fein nicht dem OAG angehörte, aber Beisitzer des Schöppenstuhls war. Biographische Daten bei Johannes Günther,Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena seit 1558bis 1858, Jena 1858; zur Geschichte des Oberappellationsgerichts Ulf Häder, Das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht thüringischer Staaten in Jena, Frankfurt am Main 1996 (S. 152, 155: Besetzung des Gerichts mit Präsident und fünf hauptamtlichen Richtern sowie fünf Jenaer Rechtsprofessoren, S. 161-164Verzeichnis der Richter). 67 Eine Ausnahme scheinen nur Heidelberg, Marburg undWürzburg darzustellen. b) Literarische Einflüsse Auf die Bedeutung der Rechtstheorie für die Praxis weisen schon verschiedene methodische Figuren hin. So gilt in der frühen Neuzeit die „communis

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