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joach i m rücke rt 281 meinschaft, die allein menschliche Tätigkeit segenbringend mache. In Fakultät (unds p ruchkol le g?) sei das auch schlechter geworden. (JR153 Fn., Stoll ii 226f). Savigny, gutachte n gegen die Einführung des ALR im Rheinland. Sehr kritisch zur preußischen Lage, weil das Landrecht die vorigeVerbindung der Praxis mit derWissenschaft abgeschnitten hat, ohne eine neue zu erschaffen. …(sc. für Belassen des rheinischen Rechts) weil ich dort ein geistig belebendes und veredelndes Princip gerade für die praktische Arbeit sehe, was mir hier fehlt. (bei E. v. Meier, ZSGerm30,1909, s. 320). S in pande k te ne i nl e i tung, dto. Sommer 1820: Das Studium des Römischen Rechts … Die Meisten haben sich dabey von jeher blos an das materielle gehalten, an die Rechtsregeln nähmlich, die als lezte Resultate aus dem Römischen Recht hervorgehen, und die der Rechtspflege unmittelbar zugrunde gelegt werden können. Diese Resultate mit möglichster Klarheit undVollständigkeit auszusprechen, war ihr leztes Ziel, und wenn dabey die höheren wissenschaftlichen Anforderungen weniger beachtet wurden, so war auf der anderen Seite für das praktische Bedürfnis, wenigstens scheinbar gut gesorgt (praktische Methode). Ganz verschieden von dieser Behandlung ist die andere, welche man die historische nennt … Dieser Gegensatz aber … hat in derThat eine viel tiefer gehende Bedeutung. Er steht nämlich in enger Verbindung mit einem Streit über die allgemeinsten Ansichten unsrer Wissenschaft …Erklärung der innern Verbindung der beiderlei Gegensätze…. (fol. 78r, bei Mazzacane 195 f.) (nb: alsoengeVerbindung, Einheit, recht verstanden, blos die Rechtsregeln, d.h. die Resultate, zu wissen reicht nicht). 28.4., S Rat am (Berliner) Rheinischen Revisions- und kas sa - t i on s g e r i cht shof, bis 1841 (s. JR35), ca. 70 mal re f e - re nt. (Urteile bei L.Volkmar,…1819-1846…,1848; näher Ebel 16-19, hier 17: Sav. war 25x Referent 1819-23, 45x1829-36; auch Stoll ii 168). 17.7. S an Perthes zur Ablehnung der Präsidentschaft amoag lü - b e ck: Erfahrung in Justizgeschäften, die mir fast ganz abgeht. (JR151mit Q,nach Stoll ii 259f.) (NB:dies nach8Jahren Spruchkollegium; er meint offenbar das weitergehende Geschäftliche eines Gerichts) Seuffert, J.A., Prof. inWürzburg, Rerum perpetuo similiter judicatarum auctoritas. Gerichtsgebrauch. Praxis, in ders., Erörterung einzelner Lehren des Römischen Privatrechtes …, 1.Abt.,Würzburg1820, Abh. 6, s. 31-35, hier 34 f. zu Praxis (Hervorhebungen im Ori1818 1818/19 1819 1819 1820

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