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re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 280 Sinn die i nd i v i due l l e g e s talt des Mannichfaltigen selbst nicht mit Sicherheit unterscheiden. Darum hat in den Pandekten jeder Rechtsfall eine bestimmte Individualität: dagegen, wenn man Urtheilssprüche des achten und neunten Jahrhunderts liest, so lautet einer wie der andere, und es ist, als wenn sich nur immer derselbe Rechtsfall wiederholt hätte.… Ein treffliches Mittel zu dieser Annäherung derTheorie und Praxis würde ein zweckmäßiger Verkehr der Juristenfakultäten mit den Gerichtshöfen seyn welcher neuerlich vorgeschlagen ist …[129] …ganz anders (sc. als nur handwe r k smäßi g in urth e i l s - fab r i ke n) wird es seyn, wenn der eigene Beruf selbst durch seinen Zusammenhang mit dem Ganzen einen wissenschaftlichen Character annimmt, und selbst zu einem Bildungsmittel wird. Ein solcher Zustand allein wird alle Forderungen befriedigen können:der Einzelne wird nicht als bloßesWerkzeug dienen, sondern inf reyem würd i g em b e ruf e leben, und die Rechtslehre wird wahre, kun stmäß i g e vol le ndung erhalten.Auch die Franzosen haben dieses Bedürfnis anerkannt, nur freylich auf ihre eigene etwas unedleWeise. Das nachtheiligsteVerhältnis in dieser Rücksicht ist unläugbar dasjenige,worin der Richter darauf beschränkt seyn[130] soll,einen gegebenen Buchstaben, den er nicht interpretiren darf, me chan i sch anzuwenden: betrachtet man dieses Verhältniß als den äußersten Punkt auf einer Seite, so würde das entgegen gesetzte äußerste darin bestehen, daß für jeden Rechtsfall der Richter das Recht zu finden hätte, wobey durch die Sicherheit einer streng wissenschaftlichen Methode dennoch alleWillkühr ausgeschlossen wäre. (Beruf 126-130/Stern 145-147) sav i gny inst i mme n …, in: ZgeschRw3(1816) 1-52(auch in Beruf 2.a., Stern 225) über wissenschaftlichen Geist als entscheidend: Was uns im Großen und Ganzen am meisten helfen kann, ist allein ein wissenschaftlicher Geist, der das Geschäft des Juristen,auch das gewöhnliche praktische, zu veredeln im Stande ist ... (JR152 Fn. mit Q). 20.3., S Mitglied des preußischenstaat s rat s und einiger Ausschüsse (jr 35,36Liste für Gedrucktes daraus;dann van Hall 1981), ca. 70Gutachten.Daneben Mitglied der eigenenge s etzkomm i s s i on des Justizministeriums 1826-32, s.u. 11.5. S an die Grimms positiv zumstaat s rat: Mit den Arbeiten im Staatsrat geht es bis jetzt noch sehr leidlich. Die Sache hat das gute, daß vieles nun ernstlicher und vielseitiger erwogen werden kann. Mir persönlich ist die Teilnahme nicht unlieb, weil ich ohnehin von Natur dahin tendiere, meine wissenschaftlichenAnsichten etwas praktisch machen zu wollen. (JR153 Fn.). 4.8. S an Göschen: Es fehle imstaat s rat die wahre innere Ge1816 1817 1817 1817

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