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joach i m rücke rt 279 mehr maulwurfartig nach dem Eingraben tendiert. (JR151 mit Q) sav i gny in vom b e ruf …, über die grundsätzliche Identität von Theorie und Praxis beim römischen Muster (jr 152 Fn.): So ist ihnen Theorie und Praxis eigentlich gar nicht verschieden, ihre Theorie ist bis zur unmittelbarstenAnwendung durchgebildet, und ihre Praxis wird stets durch wissenschaftliche Behandlung geadelt. In jedem [31] Grundsatz sehen sie zugleich einen Fall der Anwendung, in jedem Rechtsfall zugleich die Regel, wodurch er bestimmt wird, und in der Leichtigkeit, womit sie so vom allgemeinen zum besondern und vom besondern zum allgemeinen übergehen, ist ihre Meisterschaft unverkennbar. Und in dieser Methode, das Recht zu finden und zu weisen, haben sie ihren eigenthümlichsten Werth, darin den germanischen Schöffen unähnlich, dass ihre Kunst zugleich zu wissenschaftlicher Erkenntnis und Mittheilung ausgebildet ist, doch ohne die Anschaulichkeit und Lebendigkeit einzubüßen, welche früheren Zeitaltern eigen zu seyn pflegen. (Beruf 30f. /Stern 89) e bd. über alle Juristen und Gemeingut durch wi s s e n scha f t, durch wahre Erfahrungen, als Sinn für Einheit und Individualität in dem Mannigfaltigen, für Spruchkollegien als Annäherungsmittel, gegen bloßes Handwerk als mechanisch, für b e ruf s - i deal Praxis als frey und würdig, für Rechtslehre dann in wahrer Vollendung und dennoch ohneWillkühr: [125]…Was nun hier von dem Studium des Rechts verlangt worden ist, soll nicht etwa in Büchern aufbewahrt, auch nicht einzelnen Gelehrten anvertraut, sondern g eme i ngut aller Juristen werden, die mit Ernst und offenem Sinn für ihren Beruf arbeiten wollen. …[12 6] …Aber diese g eme i n scha f t unsrer Wissenschaft soll nicht blos unter den Juristen von gelehrtem Beruf, den Lehrern und Schriftstellern, statt finden, sondern auch unter den praktischen Rechtsgelehrten. Und eben diese annäh e rung de r th e or i e und p rax i s ist es, wovon die eigentliche Besserung der Rechtspflege ausgehen muß, und worin wir vorzüglich [12 7] von den Römern zu lernen haben: auch unsere Theorie muß praktischer und unsere Praxis wissenschaftlicher werden, als sie bisher war. … nur ist eine nothwendige Bedingung …, die Fähigkeit nämlich wahre e r fahrung e n zu machen. Denn man muß das klare, lebendige Bewußtseyn des Ganzen stets gegenwärtig haben, um von dem individuellen Fall wirklich lernen zu können, und es ist also wieder nur der theoretische, wissenschaftliche Sinn, wodurch auch die Praxis erst fruchtbar und lehrreich erscheint.1 Allerdings ist i n dem mann i ch falt i g e n d i e e i nh e i t e nthal - te n, aber wir sehen sie darin nicht, wenn wir nicht den ausgebildeten Sinn für dieselbe [12 8] mit hinzu bringen: ja, wir werden ohne diesen 1814

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