ein wesentlicher Teil von Savignys Jurisprudenz war - ja die Behauptung erscheint berechtigt, dass dieser große ‚Theoretiker‘ wohl unter allen bekannteren Professoren des 19. Jahrhunderts real in praxi das Meiste geleistet hat. Um auch das rechtspraktische Engagement anderer Professoren, die der Historischen Schule mehr oder weniger nahestanden, zu veranschaulichen, habe ich im Anhang 2 eine erste Übersicht von Personalunionen erstellt. Ermittelt sind Belege über die außerprofessorale Tätigkeit von Professoren in Justiz und Spruchkollegien, Politik und Abgeordnetentätigkeit,Verwaltung und sonstigen praktischen Positionen. Die34Namen betreffendrei Alterskohorten: eine ältere Gruppe von Hugo (geb.1764) bis zu den um1780geborenen wie Savigny, eine mittlere Gruppe um1800 geboren, wie etwa Puchta, und eine jüngste Gruppe um etwa 1815geboren wieWindscheid und Jhering, aber auch schon Beseler und später Gerber. DieTabelle zeigt eine Fülle vonTätigkeiten in allen Bereichen. In den beiden älteren Gruppen sind Justiztätigkeiten stark vertreten, bei der jüngeren und jüngsten Gruppe nehmen die Politiktätigkeiten deutlich zu – es ist die hochpolitische Zeit der Paulskirche als Juristenparlament78 und der etlichen zeitgenössischenVorläufer-, Neben- und Folgetätigkeiten auch in den Bundesstaaten.Weniger verbreitet sind hohe Minister- oderVerwaltungsämter. Ohne jede genauere Interpretation ist sehr klar, dass es ganz verfehlt wäre, von einer Abstinenz dieser Professoren einer mehr oder weniger historischen Richtung gegenüber der Praxis zusprechen. Im Gegenteil sind außerordentlich viele mit Praxis verknüpft, in einem Maße, das weit über dem heutiger Juraprofessoren liegen dürfte.Nur wenige füllen heute nebenamtlich ein reduziertes OLG-Richter-Deputat aus. Auch legislative Tätigkeit scheint eher selten vorzuliegen. Lässt sich nun in alledem auch etwas Gemeinsames, ein gemeinsamer Stil, gar eine Methode der Praxisart der Historischen Rechtsschule erkennen? Wir haben für Savigny nur wenige, für einen Vergleich bereitstehende konkrete Quellen. Dazu gehören seine Kassationshofurteile, etliche Gutachten als Staatsrat oder Staatsminister und relativ viel joach i m rücke rt 259 Heinz Holzhauer, Berlin 2005, 159-186, mit einer Liste von Voten und sonstigen Stellungnahmen Savignys in Staatsministerialsachen auf S. 181-186, mit 49 Nummern. 78 Grundlegend W. Siemann, Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 zwischen demokratischem Liberalismus und konservativer Reform. Die Bedeutung der Juristendominanz in denVerfassungsverhandlungen des Paulskirchenparlaments, 1974.
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