menhang der gesamten Beratung,derAlternativen und der literarischen Stimmen der Zeit analysiert werden – gewiß sehr lohnend. Darüber hinaus hatte Savigny in der eigenständigenGesetzkommission von 1826 bis 1832 mitgewirkt. In all diesen Positionen war er treulich in einer Unmenge von Sitzungen anwesend, auch wenn er nicht als Referent für dieVoten tätig war. Die Staatsratvoten sind handschriftlich überliefert und überschreiten nicht selten das Maß von100 Seiten. van Hall hat sie zusammengestellt und ihnen eine erste Analyse gewidmet.72 Ebenfalls großen Fleiß in Sitzungen und als Referent erforderte Savignys Position als Oberrevisionsrat im Rheinischen Revisions- und Kassationsgerichtshof. Auch dort hatte er ca. 70Voten erstellt und an zahlreichen Sitzungen teilgenommen. Aus dieser Tätigkeit sind gedruckte Urteile erhalten, bei denen er auch als Referent nachgewiesen werden kann.73 Neben diesen schon sehr beachtlichen legislativen und richterlichen Tätigkeiten steht die bekannte als Minister von 1842 bis 1848 und als Mitglied des Staatsministeriums, sprich Kabinett, und dessen Präsident ebenfalls 1842-48 bzw. 1847/48. Diese Tätigkeit war erst recht umfassend – es packte ihn zunächst ein Grauen vor der Massse74 - und ist bisher nur sehr teilweise gewürdigt worden.75 Es ist so unmöglich wie unnötig, dem hier im Einzelnen nachzugehen. DasWesentliche dazu ist bereits seit längerem zusammengestellt,76 inzwischen wiederholt aufgenommen und für einzelne Bereiche wesentlich gefördert worden.77 Dennoch muß man wiederholen, dass dies re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 258 72 Wolfgang van Hall, Savigny als Praktiker – die Staatsratsgutachten (1817-1842), Diss. jur., Kiel 1981, 281 s., siehe auch die Kurzfassung in: Friedrich Carl von Savigny als Praktiker. Die Staatsratsgutachten (1817-1842), in: ZSGerm99 (1982) 285-297. 73 Siehe dazu besonders Friedrich Ebel, Savigny officialis, Berlin 1987 (Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, Heft 104), 34 S., hier besonders 15-19, und die Statistik S. 34 über die Urteile insgesamt und dieVoten Savignys. 74 Näher unten im Anhang 1 zu 1842. 75 Zuletzt wieder zum StrafrechtW.-Chr. vonArnswaldt,Savigny als Strafrechtspraktiker. Ministerium für die Gesetzesrevision (1842-1848), 2003; s. auch meine Rez. in, forum historiae juris. Erste europäische Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte, vom11. April 2006;: s. früher schon Lorenz 1957, Claß 1926 und Schmarje 1948, dazu Rückert, Savigny (Fn. 15) 29. 76 Rückert (Fn. 15) 33-57: Der Bereich Politik-Praxis-Ämter. 77 Bes. Ebel, Savigny officialis, 1987 (bes. zu Staatsrat und Kassationshof); H. Kiefner, Wirklicher geheimer Staats- und Justizminister. Savigny als Mitglied des preußischen Staatsministeriums (1842-1848), in, Recht als Erbe und Aufgabe, Festschrift für
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