tet dafür keine Abweichung – Wissenschaft bleibt im Ganzen leitend, wie auch z. B. für Jordan und Hasse.70 In derWissenschaft ist man also in diesem Sinne theoretisch tätig und sucht stets nach Gründen und Zusammenhängen. In der Praxis seiner Wissenschaft hielt Savigny mit wichtigen Vertretern verschiedener Richtungen also eine Einheit vonTheorie und Praxis fest und suchte stets zu den Resultaten die Begründungen zu erforschen und sie zu vermitteln. DieWege dorthin differierten freilich. Wie sah nun seineTätigkeit real-praktisch aus? In allen drei Praxisfeldern, also Legislative, Exekutive und Judikative, war Savigny enorm tätig. Es gehört zu den ältestenVorurteilen, dies teils nicht zur Kenntnis zu nehmen, teils als marginal abzutun oder jedenfalls als ungeschickt oder erfolglos durchgeführt herabzusetzen.Das entspricht nicht denTatsachen.Der reale Umfang von Savignys zusätzlicher praktischer Tätigkeit nahm besonders in den zwanziger Jahren einen Umfang an, der den gewissenhaft gründlichen Savigny geradezu überforderte und ihn zu einer Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen zwang. Erst nach einer längeren Schonzeit und Italienreise konnte er 1827/28 diese Überforderung überwinden.Worin bestand sie? Er arbeitete im Laufe der Berliner Zeit an stets mindestens drei bis fünf unmittelbar praktischen, wichtigen Positionen mit. Zunächst im Spruchkolleg der Fakultät von 1811 bis 1832 mit 138 Relationen. Sie sind im Archiv der Humboldt-Universität seit längerem nicht mehr auffindbar, aber sie sind klar bezeugt durch eine Studie von Emil Seckel zur Spruchtätigkeit der Fakultät schon zum Jubiläum1910.71 Art und Umfang lassen sich daraus freilich nicht entnehmen. Besser überliefert ist seineTätigkeit im preußischenStaatsrat von1817 bis 1848. Er hat dort rund 70Voten angefertigt, die auch noch erhalten sind. Ihre Erforschung hat die erste Etappe genommen – aber noch kaumVertiefung gewonnen. Die Voten müssten intensiv im Zusamjoach i m rücke rt 257 70 Dazu in verschiedenem Kontext Haferkamp (Fn.58),160f. gegen Gans, 168gegen Kreittmayer, 171 f. in der Rechtsquellenlehre, zusammenfassend 195; 157 f zu Jordan, 199f zu Hasse. 71 E. Seckel, Geschichte der Berliner juristischen Fakultät als Spruchkollegium, in: M. Lenz, Geschichte der königlichen Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin, 1910, Bd. 3, 449-479. v. d i e p e r s önl i ch e p rax i s sav i gnys
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