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nur auf besondere Weise denkbar, nämlich als organisches und damit allerschwerstes Geschäft. Schon 1802/03 erwägt Savigny diese oft erwünschte Lösung: und er erläutert 1809: Man versteht dann auch, wieso der „vollendeteTheoretiker“ gewissermaßen zugleich ein vollendeter Praktiker sein soll und zwar: Vollendet wäre dann derjenige, Man darf, nebenbei gesagt, recht sicher sein, dass dieser Hinweis auf sittliche, religiöse, politische und staatswirtschaftliche Beziehungen fortgewirkt hat bis zuWindscheids später vielzitiertem Satz vom Juristen als solchen, dessen Sache diese Beziehungen nicht seien.Windscheid hatte freilich zur Gesetzgebung und nicht zur Rechtsfindung gesprochen54 - er ergänzte also nur Savignys Ideal der vollständigen Anschauung dahin, daß damit kein Alleinanspruch der Juristen in der Legislation verbunden sein dürfe, was auch Savigny nicht vertreten hätte. Jedenfalls folgt Savignys Sprache und Denken zum ProblemTheorie und Praxis einer idealistischen Logik von substantieller Identität der beiden Elemente, während die Gegenlogik etwa bei Thibaut ausgeht re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 252 51 1802/03, fol. 11r, jetzt bei Mazzacane (Fn. 20) 98; gemeint ist I.O.F. Müller, Promtuarium iuris novum ex legibus et optimorum Jurisconsultorum veterum tam recentiorum scriptis, ordine alphabetico congestum, 12 Bde, Leipzig 1785-1790, mit Fortführungen. Siehe schon Rückert (Fn. 15) 60 mit dem Text aus der Nachschrift Grimm (Ed. Wesenberg, 1951, s. 34; jetzt bei Mazzacane (Fn. 20), 2.a. 2004, S. 158. 52 So 1809, fol. 49v, jetzt bei Mazzacane (Fn. 20) 152. 53 System I, 1840, S. xxi. 54 Ein hartnäckiger Interpretationsfehler, der eine ganze Polemikkette erst ermöglichte, siehe nur Rückert, Autonomie ((Fn. 7). „Werth eines solchen Systems practischer Resultate überhaupt: entweder das allerlezte und allerschwerste (Beyspiel Criminalrecht, oder das allerschlechteste (Mülleri promptuarium)“.51 „unmittelbar praktische Resultate, aus der Vergleichung verschiedener Quellen gezogen – das aber entweder ungründlichoder das allerschwerste, nur nach vollendeter Darstellung im Einzelnen möglich, Beispiel Prozeß“.52 „dessen Theorie durch die vollständige, durchgeführte Anschauung des gesammten Rechtsverkehrs belebt würde; alle sittlich, religiösen, politischen, staatswirthschaftlichen Beziehungen des wirklichen Lebens müssten ihm dabey vor Augen stehen“.53

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