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hier, gleich schlecht als Praxis wie alsTheorie, und einemgenetisch begründetem Rechtsverständnis inwissenschaftlichemGeist hier wie dort, das sich stets der gewachsenen Gründe der Regeln bewusst ist. Der UnterschiedTheorie-Praxis wird damit ein bloßes Folgeproblem, eine Frage der konkreten Umsetzungen. Darüber steht die gemeinsame, wissenschaftliche Richtung als Praktikumhöherer Art. Diese neue Rangbildung steht für Savigny in einem leicht nachvollziehbaren philosophischen Kontext. Ein Philosophenstreit umTheorie und Praxis war und ist unter den Namen Kant-Gentz-Rehberg bekannt.36 Eine wichtige Rolle hatte dabei Christian Garve gespielt. Er hatte 1792den Anlass gegeben mit einer Kritik der kantischen Moralphilosophie.37 Der Streit war sehr allgemein bekannt und wird auch dem philosophisch so interessierten jungen Savigny, der wenig später, nämlich1795, in Marburg sein Studium begann, nicht fremd geblieben sein. In seiner Abhandlung „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ hatte Kant 1793 in der Berlinischen Monatsschrift entschieden denVorrang der Theorie vertreten.Wenn sich einWiderspruch ergebe, so kann man etwas salopp ergänzen, sei das schlecht für die Praxis.Mit einem berühmten Beispiel anerkannte Kant kein Widerstandsrecht, sondern allein die Gesetzesbeachtung aus vernünftiger Pflicht.Dagegen hielt Garve Situationen durchaus für plausibel, in denen einWiderstandsrecht als Notrecht, also als Durchbrechung des positiven Rechts, anerkannt werden müsse. Das war dann schlecht für eine dazu nicht passende Theorie. In dieser Diskussion zeigen sich epochale und grundsätzliche Gegensätze.38 Kant hatte auch für die praktischeVernunft, also Moral und auch Recht, eine sichere, vom Sittengesetz bzw. vom Ziel äußerer Freiehit her zu bestimmende, Lösungsrichtung vertreten. Theorie war für ihn daher eine Frage der Prinzipienerkenntnis. Die Ergebnisse seien in der praktischen Philosophie zwar nicht apriorisch, sondern nur regulativ, aber sicher sollten sie dennoch sein. Es handelte sich um eine doch re cht swi s s e n scha f t al s j ur i st i sch e dok t r i n 248 36 Siehe nur die Edition von Dieter Henrich, Kant. Gentz. Rehberg. Über Theorie und Praxis. Einleitung von Dieter Henrich, Frankfurt am Main 1967. 37 Siehe Garve bei Henrich imAnhang; bes. zu Garve dann M. Stolleis, Staatsraison, Recht und Moral in philosophischen Texten des späten 18. Jahrhunderts, Meisenheim 1972,Teil 3:ÜberTheorien und Praxis und das Recht einesVolkes zumWiderstand, 78-102. 38 Überblick im Art.Theorie, inHistorischesWörterbuch der Philosophie, Band 10, 1998, Sp.1128-1154, von G. König und H. Pulte.DasThemaTheorie und Praxis wird dort immerhin etwas mit behandelt. Ein eigener Artikel Theorie und Praxis fehlt.

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