Der eigentümliche Vorgang der offiziell geleugneten Rezeption ist schließlich auf wissenschaftliche Gründe zurückzuführen. Er hängt nämlich mit spezifischen Hindernissen zusammen, die sich aus einer von konservativen Kräften um den Historiker Nikolaj M. Karamzin mit Billigung des Zaren durchgesetzten, der Historischen Schule verpflichteten Rechtsentstehungslehre ergaben.20 Diese ging von der Entwicklung eines jeweils eigenen, charakteristischen Rechts in einem Volk aus.21 Speranskijs Dilemma bestand darin, daß er an ihr Verrat geübt hätte, wenn er offen für die Aufnahme fremden Rechts eingetreten wäre. Daher mußte er sich auf eine behutsame Kryptorezeption beschränken.22 Er war genötigt, die vorsichtige Anpassung der überkommenen Gesetze als rein internenVorgang zu verstehen, und gleichzeitig zu verkünden, das neugeordnete Recht sei genuin russisch. Mit Beginn der Kodifikationsarbeiten der Zweiten Abteilung der Kaiserlichen Kanzlei trat Speranskij, obwohl er infolge seiner zwischenzeitlichen Verbannung seine Ausnahmestellung als Reformator ein Stück weit eingebüßt hatte, wiederum als zentrale Figur des Projekts auf.23 Ihm kam die Federführung zu und er hatte das Vorrecht, unmittelbar dem Zaren zu berichten.24 Nomineller Leiter der Zweiten mart i n ave nar i u s 23 lien- und Erbrecht (1910),S.6;Reich,Kodifikation (o. Fn.4),S.172f. und H. Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 10.Auflage (2005), S. 231. 20 Vgl. G. Hamza,Wege der Entwicklung des Privatrechts in Europa (2007), S. 199. Kennzeichnend ist, daß der Zivilrechtler Konstantin P. Pobedonoscev (1827-1907), ein Exponent der Reaktion in der 2. Hälfte des Jahrhunderts, entschiedener Anhänger Savignys war.Vgl.R. F. Byrnes, Pobedonostsev.His Life andThought (1968), s. 33, 42 u. 346 f.;A.Walicki, History of RussianThought from the Enlightenment to Marxism (1979), S. 299. 21 Vgl. D. Beyrau, Rußland und Europa, in: D. Beyrau/I. Čičurov/M. Stolleis (Hrsg.), Reformen im Rußland des 19. und 20. Jahrhunderts (1996), S. 1-23 (13).Vgl. ausführlich Reich, Kodifikation (o. Fn. 4), S. 172-176 und 180-182. 22 So zu recht Ajani,Alcuni esempi (o. Fn.14),S. 969; zur verdeckten Einführung von Neuerungen Raeff, Michael Speransky (o. Fn. 4), S. 338. 23 Auch Savigny nahm ihn als den „Chef der Gesetzgebung“ wahr.Vgl. dessen Brief vom11.9.1830 an A. v.Arnim, bei A. Stoll, Friedrich Karl v. Savigny, Bd. 2: Professorenjahre in Berlin 1810-1842 (1929), Nr. 441 (unten Fn. 81). 24 Čibirjaev,Velikij Russkij reformator (o. Fn. 4), S. 158;A. Ė. Nol’de, M. M. Speranskij. Biografija (2004), S. 213 ff.. 2. Speranskij, Balug’janskij und die Kodifikationsarbeiten der dreißiger Jahre
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