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Vangerows Lehrmethode fand jedoch zunehmend Spott. Sein Hörer Otto Lenel kritisierte: „Der Hörer hätte glauben können, dass auch heute noch Seius undTitius vor dem römischen Prätor prozessierten, und nicht Müller und Schulze vor deutschen Gerichten“.81 1859 begann in Preußen eine intensive Debatte um die Juristenausbildung.82 Jherings Schlussabschnitt in Scherz und Ernst zur Frage „Wie soll es besser werden?“ kreiste 1884um eine Ausbildungsreform, die vor allem stärkeren Praxisbezug der Ausbildung im Römischen Recht sicherstellen sollte.83 Jhering fügte sich damit ein in vielfältige Professorenschriften zu dieser Frage zwischen1859 und1887 u. a. von Hugo Hälscher,84 Levin Goldschmidt,85 Theodor Muther,86 Felix Dahn,87 Moritz August von Bethmann-Hollweg,88 Lorenz v. Stein,89 Otto v. Gierke,90 Adolph Wagner,91 Rudolf Stammler,92 Heinrich Dernburg,93 Rudolf Gneist und Franz v. Liszt.95 1878 beschäftigte die Frage auch han s - p ete r ha f e r kamp 101 81 Otto Lenel, Selbstdarstellung, in: Hans Planitz (Hrsg.), Die Rechtswissenschaft in Selbstdarstellungen, Band 1, Leipzig 1924, s. 134. 82 Hierzu der Beitrag von Jan Schröder in diesem Band. 83 Jhering, Scherz und Ernst (Fn. 3), s. 365 ff. 84 Hugo Hälscher, Das juristische Studium in Preußen, Bonn 1859. 85 Levin Goldschmidt, Das preußische Recht und das Rechtsstudium, Preußische Jahrbücher III, 1859, S. 29 ff.; ders., Das dreijährige Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Berlin 1878. 86 Theodor Muther, Die Reform des juristischen Unterrichts,Weimar 1873. 87 Felix Dahn, Zur Reform des Rechtsstudiums an den preußischen Hochschulen, Zeitschrift für deutsche Gesetzgebung und einheitliches deutsches Recht VIII, 1875, s. 662 ff. 88 Moritz August von Bethmann-Hollweg, Über Gesetzgebung und Rechtswissenschaft als Aufgabe unserer Zeit, Bonn 1876. 89 Lorenz v. Stein, Gegenwart und Zukunft der Rechts- und Staatswissenschaft Deutschlands, Stuttgart 1876. 90 Otto Gierke, Die juristische Studienordnung, Jahrbuch für Gesetzgebung,Verwaltung undVolkswirthschaft im Deutschen Reich, Neue Folge I, 1877, s.1 ff. 91 AdolphWagner, Zur Statistik und zur Frage der Einrichtung des nationalökonomischen und statistischen Unterrichts an den deutschen Universitäten, Zeitschrift des königlich Preußischen Statistischen Büreaus xvii, 1877. 92 Rudolf Stammler, Die Behandlung des Römischen Rechts in dem juristischen Studium nach Einführung des deutschen Reichs-Zivilgesetzbuchs, Freiburg i. Br. 1885. 93 Heinrich Dernburg, Die Reform der juristischen Studienordnung, Berlin 1886. 94 Rudolf Gneist, Aphorismen zur Reform des Rechtsstudiums in Preußen, Berlin 1887. 95 Franz v. Liszt, Die Reform des juristischen Studiums in Preußen, Berlin 1886.

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