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der Rezeption ohnehin schon verbundene Problematik noch dadurch verschärft, daß in ein und demselben Rechtsbereich aus unterschiedlichen Rechtsordnungen rezipiert wurde, z.B. im liechtensteinischen Schuldrecht, wo man Bestimmungen aus dem österreichischen mit dem schweizerischen Recht kombinierte. In diesem Fall muß sich der Rechtsanwender in mehreren Rechtsordnungen auskennen und die jeweiligen Hilfsmittel miteinander kombinieren.Nocheinmal komplizierter und durchAuslegungsprobleme verschärft wird es dann, wenn dazu noch eigenständiges liechtensteinisches Recht tritt, das selbständig bearbeitet und weiterentwickelt werden muß. Trotz dieses “Konglomerats” von Rechtsvorschriften unterschiedlichster Herkunft funktioniert die liechtensteinische Privatrechtsordnung bemerkenswert gut. Das liegt daran, daß die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen, aus denen rezipiert wurde, nicht so groß sind, wie sie auf den ersten Blick erscheinen, und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einander weitgehend ähnlich sind. Dazu kommt, daß Liechtenstein in diesem Fall von seiner Kleinstaatlichkeit insofern profitiert, als man es mit einer relativ überschaubaren Anzahl von Fällen zu tun hat und der Justiz- und Verwaltungsapparat nicht anonym agiert, sondern von Persönlichkeiten gehandhabt wird, die mit den Besonderheiten von Land und Leuten vertraut sind. Die geschilderte, von Rezeption und Adaption des Rechts der Nachbarstaaten dominierte Rechtssituation in Liechtenstein wurde durch dessen Beitritt zum EWR noch um eine weitere Rechtsgrundlage, das Recht der Europäischen Union, ergänzt. An dieser “Europäisierung” des Rechts nehmen aber auch die anderen EWR-Staaten und in weiterem Umfang die Mitgliedsstaaten der EU teil, sodaß dies keine liechtensteinische Besonderheit darstellt. Das mit einer “fremdbestimmten”Rechtssituation seit langem vertraute Fürstentum Liechtenstein kann diesbezüglich aber von seinen Erfahrungen profitieren und vielleicht sogar anderen Staaten als Vorbild dienen. d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 79

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