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Mensch, Unternehmer kann jeder werden. Nach dem für die Bestimmungen gewählten Standort müßten sie den persönlichen Status zivilrechtlicher handelnder Subjekte des Rechtsverkehrs regeln. InWahrheit ergibt sich dieVerbraucher- oder Unternehmereigenschaft nicht aus einer bestimmten Statuszuschreibung, sondern aus einer bestimmten Handlung.70 Die Folge dieser Gesetzgebungsweise ist denn auch ein klarer Mangel an sachlicher Richtigkeit. Der Verbraucher ist zwar im Blick als der typisch Schutzbedürftige; ob er es aber wirklich ist, spielt keine Rolle. Das Gesetz verleiht seinen Schutz auch dem, der ihn nicht braucht; entzieht das erworbene Recht auch dort, wo dies nicht begründet ist. In diesem Übermaß werden die Folgen der tendenziellen Auflösung der menschliche Person in Funktionsrollen der produzierenden und verbrauchendenWirtschaft besonders deutlich. Das Privatrecht wird auf diese Weise von einer abstrakten Überwachungs- und Schutzperspektive her gedacht, die dem Gesetzgeber einen Standpunkt, der ihn schlechthin überlegen macht und ihn über die Freiheit des Menschen stellt; daher versteht man, daß die formale Sicherung dieser Perspektive wichtiger genommen werden als dieVorkehrungen gegen ein Übermaß. Es gehört zum Wesen der Kodifikation als eines geistig geschlossenen Corpus iuris, daß eine solche Reform als grundsätzliche Neuerung aufgefaßt ist, der eine Ausstrahlungswirkung zukommen muß. Ich zitiere eine Stimme aus einem maßgebenden Kommentar. d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 57 70 So treffend Thomas Pfeiffer in der neuesten Lieferung (Stand Herbst 2002) des BGB-Kommentasr Soergel/Siebert § 13 Rz. 2. Micklitz, Münchener Kommentar (2001) vor §§ 13,14 Mit der Einführung der §§ 13 und 14 durch das am27. Juni 2000 verkündete Gesetz über “Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro” hat sich im deutschen Zivilrecht still und weitgehend unbemerkt von der Fachöffentlichkeit eine Art Revolution vollzogen, die das bekannteWort bestätigt, daß mit einem Federstrich des

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