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Raum veränderlichen Rechtsbewusstsein, für welches die verschiedenen Rechtquellen Organe sind.54 Das bedeutet, dass die Rechtsquellen, obwohl sie verschiedenen Facetten des geltenden Rechts Ausdruck verleihen, zusammenarbeiten und nicht miteinander konkurrieren. Ist die Rechtsbildung normal, wirken diese Faktoren harmonisch. Manchmal kann diese Harmonie jedoch in Konkurrenz übergehen, was nach Nordling für das Rechtssystem als Ganzes schädlich ist. Als Bespiel für eine solche Störung führte er die Einführung des code napoleon in den von Napoleons Truppen besetzten Gebieten an. Im schwedischen Recht war die grundlegende Harmonie zwischen den Rechtsquellen jedoch bewahrt, und das Geheimnis hinter dieser Entwicklung war, nach Nordlings Meinung, dass jede Rechtsquelle ihre Beschränkungen auferlegt bekommen hatte. Die pluralistische Rechtsquellenlehre, zu derenVertreter Nordling sich macht, ist auf eine gewisseWeise die Endhaltestelle für die Reise der schwedischen Kodifikationsgeschichte. Als der schwedische Juristenstand sich entschied, dem Rate Savignys zu folgen, jede Form einer Kodifikation des Rechts zu bekämpfen, wurde zugleich der Grundstein für eine Rechtskultur gelegt, die eine Art methodologischen Kompromisses zwischen der civil law- und der common law-Tradition ausmacht. Das, was aus dem Gesichtspunkt der jeweiligen Rechtstradition als widersprüchlich oder zumindest ambivalent erscheint, ist bei näherer Betrachtung die Folge einer durchdachten und wohlkalibrierten Rechtsquellenlehre, in welcher eine weitgetriebene Funktionsverteilung zwischen Gesetzgeber, Gerichten und den juristischen Fakultäten durchgeführt ist, ohne dass dies zu einer prinzipiellen Machtteilung führen würde. Man sagt, Savigny gewann die Schlacht, aber verlor den Krieg um die Kodifikation. In Schweden gewann Savigny ganz einfach. d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 265 54 Siehe a. a. O., ibidem.

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