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Savignys “gesetzgebungsfeindlicher” Schule erklärt worden. Es ist jedoch deutlich, dass die Geschehnisse von entscheidender Bedeutung für eine einzigartige Rechtskultur waren. Das Fehlen einer Kodifikation hat in der nordischen Rechtskultur tiefe Spuren hinterlassen. Die nordische Rechtsfamilie hat dieVertreter der vergleichenden Rechtswissenschaft lange erstaunt. Zweigert-Kötz weisen darauf hin, dass die nordischen Rechtssysteme nicht richtig in die komparativrechtlicheTaxonomie passen. Es ist zwar deutlich, dass sie nicht zur common law-Tradition gehören – die nordischen Rechtsordnungen haben sich unabhängig vom mittelalterlichen englischen Recht entwickelt – aber auch das Etikett civil law gibt kein korrektes Bild der Eigenart der nordischen Rechtsfamilie. Zumcivil law werden vor allen Dingen solche Rechtsordnungen gerechnet, die vom römischen Recht geprägt sind, und die ihr Privatrecht kodifiziert haben. Es ist umstritten, in welchem Ausmaß das römische Recht für die Entwicklung der nordischen Rechtskultur eine Rolle gespielt hat, aber eins ist sicher: Keines der nordischen Länder hat sein Privatrecht kodifiziert. Der Schluss ist, dass die nordischen Rechtsordnungen eine eigene – einzigartige – Rechtsfamilie bilden. Der Schlüssel zur Sonderstellung der nordischen Rechtsfamilie liegt wohl kaum im materiellen Recht.Vielmehr müssen die Eigenschaften, die die nordischen Rechtsordnungen von der civil law-Tradition trennen, in der juristischen Methode gesucht werden. Die schwedische Rechtsquellenlehre zeigt es: Der Gesetzestext scheint – wie in allen civil law-Ländern – von außerordentlich großer Bedeutung für die juristische Argumentation zu sein. Gleichzeitig haben schwedische Juristen sich immer wieder solchen Kodifikationsvorschlägen abgeneigt gezeigt, die das deutlichste Zeichen der Macht des Gesetzgebers sind. Im Gegensatz zu einem abschließenden Gesetzbuch lässt punktweise Gesetzgebung weiten Raum für andre Rechtsquellen. Die Präzedenzfallbildung der obersten Gerichte spielt im schwedima r i e s a n d s t r ö m 262

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