Gestaltung der Juristenausbildung kam daher ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Savignys Programm setzte voraus, dass der Richterstand eine Ausbildung erhielt, die es ihm ermöglichte, die rechtswissenschaftliche Methode korrekt anzuwenden. In Knut Olivecronas Om den Juridiska Undervisningen vid Universitetet i Uppsala och om den Juridiska Facultetens förflyttande till Stockholmwurde dieses Programm umgesetzt. Die schwedische Juristenausbildung war im Reichstag 1856-58 vernichtender Kritik ausgesetzt worden. Die Kritiker hatten, nach Olivecrona, bereits “den Stab über die juristischen Fakultäten an den Universitäten des Reiches gebrochen.”35 Olivecrona fand die Kritik zutiefst ungerecht. Die Ausbildung war zwar während langer Zeit genau so dürftig gewesen, wie die Kritiker behaupteten, aber diese Zeit lag mindestens 20 Jahre in der Vergangenheit. Einer der wichtigsten Gründe für die Niedergangsperiode der juristischen Fakultäten währen des 18. Jahrhunderts war, paradoxerweise, eine Kodifikation: Wenn eine Kodifikation in Kraft tritt, wird die Geschichte des Rechts vernachlässigt.Die Einführung des Gesetzes von1734hatte zum Beispiel bedeutet, dass das römische Recht nicht mehr Gegenstand öffentlichen Unterrichts war. “Die Folge dessen war, dass den Studierenden später der vorbereitende wissenschaftliche Grund fehlte, den sie früher während des Studiums der Begriffsbestimmungen und der feinen Distinktionen dieses fremden Rechtes erlernt hatten”37 Das Interesse für gründlichere d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 257 “Es ist oft bemerkt worden, dass, sobald die Gesetze eines Landes kodifiziert sind, das Leben auf dem juristischen Felde abgenommen hat. Die Erfahrungen in unseremVaterland haben diesesVerhältnis auch wirklich bestätigt. Denn während des vergangenen Jahrhunderts findet man nach 1736 eine sukzessive Abnahme in den juristischen Studien.”36 35 Olivecrona, Knut, Om den Juridiska Undervisningen vid Universitet i Upsala och om den Juridiska Facultetens förflyttande till Stockholm, Upsala 1859, S. 1. 36 A. a. O., S. 12. 37 A. a. O.. ibidem.
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