Zweigert-Kötz, dazu geführt, dass die Präzedenzfallbildung der nordischen Gerichte besonders intensiv gewesen ist: Zweigert-Kötz stellten fest, dass “the more advanced idea of codifying the whole of private law in a comprehensive manner has not worked out in any of the Scandinavian countries.”20 Sie fügten hinzu, dass dies auch “in line with the attitude of Nordic legal science”21 sei. DerWiderstand der Gerichte gegen den Kodifikationsvorschlag kann mit dem Wunsch, die Präzedenzfallbildung der Gerichte zu verteidigen, erklärt werden. DerWiderstand der Rechtswissenschaftler scheint schwieriger zu erklären. Der Standpunkt der Kodifikationskritiker, dass die Medizin in diesem Falle schlimmer als die Krankheit sei, löste das grundlegende Problem nicht. In Abwesenheit einer Kodifikation muss der juristische Stoff von einer anderen Kraft als der des Gesetzgebers gezügelt werden. Das bedeutet, dass die Juristen ihre Aufmerksamkeit vom Recht auf die juristische Methode richten müssen. Die Annahme der Kondifikationsvertreter, dass die historische Vielfältigkeit des juristischen Stoffes die Wurzel des Übels sei, ist, laut Savigny, übereilt. Das Problem liegt nicht im rechtlichen Material, sondern vielmehr in der Art, wie sich Juristen gegenüber den Rechtsquellen verhalten: ma r i e s a n d s t r ö m 252 “With the enactments we have mentioned the Scandinavian countries have developed a substantially unified law of contract: where there are no applicable statutory provisions the device of analogy is widely used by courts and writers alike.”19 19 Zweigert-Kötz, a. a. O., S. 293. 20 A. a. O., S. 295. 21 A. a. O., ibidem. “Dieser überwiegende Einfluss des bestehenden Stoffs also ist auf keine Weise vermeidlich: aber er wird uns verderblich seyn, solange wir ihm di e rechtswi s senschaft – e in le bendige s gewohnhe i tsrecht
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