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Verzweiflung ihre Hoffnungen auf ein deutsches Zivilgesetzbuch setzten: Es ist charakteristisch für eine Kodifikation zum Beispiel desTyps, den Friedrich Justus Thibaut in Über die Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland vorschlug, dass alle anderen Rechtsquellen ihre Gültigkeit verlieren müssen, wenn das Gesetzbuch in Kraft tritt. Das Gesetzbuch existiert in einer Art historischenVakuums. Diese Enthistorisierung des Rechts stritt zweifelsohne gegen die organische Geschichtsauffassung der historischen Rechtsschule. Nicht nur, dass, nach Savigny, der Inhalt des geltenden Rechts nicht ohne seine historischen Bezüge verstanden werden kann.Auch der Jurist ist auf die gleicheWeise im Stoff verhaftet, und jeder Versuch, sich von der historischen Gebundenheit zu befreien, ist vergeblich: Derjenige, der trotz dieser Einsicht versucht, sich aus dem organisch gewachsenen Recht zu befreien, wird bald seinen Fehler einsehen,“/d/enn es ist unmöglich, die Ansicht und Bildung der jetztlebenden Rechtsgelehrten zu vernichten: unmöglich, die Natur der bestehenden Rechtsverhältnisse umzuwandeln; und auf diese doppelte Unmöglichkeit gründet sich der unauflösliche organische Zusammenhang der Geschlechter und Zeitalter, zwischen welchen nur Entwicklung aber nicht absolutes Ende und absoluter Anfang gedacht werden kann.”12 Die Tatsache, ma r i e s a n d s t r ö m 246 “Darauf gründen sich alle Klagen über unsern Rechtszustand, deren Gerechtigkeit ich nicht verkenne, und daher ist alles Rufen nach Gesetzbüchern entstanden.”10 “Dieser Stoff umgiebt und bestimmt uns auf allen Seiten, oft ohne dass wir es wissen: man könnte darauf denken, ihn zu vernichten, indem man alle historische Fäden zu durchschneiden und ein ganz neues Leben zu beginnen versuchte, aber auch diese Unternehmung würde auf einer Selbsttäuschung beruhen.”11 10 A. a. O., S.68. 11 A. a. O., ibidem. 12 A. a. O. ibidem.

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