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d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 235 neuerung zu erreichen, dessen negative Folgen vor allem für die Rechtssicherheit unübersichtlich waren. Das Fehlen einer Kodifikation sollte nicht überraschend die Entwicklung der schwedischen Rechtsquellenlehre auf eine solche Weise prägen, dass gleichzeitig mit den so genannten civil law- und common lawTraditionen ein besonderes schwedisches Modell heranwuchs. Statt der völlig dominierenden Stellung, welche das Gesetz in den Rechtsquellenmodellen, die von einer Kodifikation geprägt wurden, einnahm, sollte das schwedische Modell von einem Rechtsquellenplurarismus gekennzeichnet sein. Das Gesetz wurde zu einer unter mehreren Rechtsquellen im Zusammenhang. Dies bedeutete, dass auch Raum blieb für eine Rechtsbildung durch Praxis und Doktrin.

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