d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 233 welche damit endete, dass der Beschluss gefasst wurde, bis zum nächsten Reichstreffen eine Übersicht über den Zivil- und Strafgesetzentwurf auszuarbeiten. Die Frage erscheint damit als abgeschlossen. Sicherlich konnte aufgrund der politischen Situation der Entwurf des Gesetzeskomitees nicht so einfach ad acta gelegt werden, die weitere Behandlung wurde jedoch in die Länge gezogen.22 Die Reichstagsdebatte über den Gesetzesentwurf des Gesetzeskomitees setzte noch lange fort nachdem ziemlich klar war, dass dieser in seiner ursprünglichen Form niemals Gesetz werden würde. Die von der historischen Schule entwickelten Argumente gegen die Kodifikation wurden dabei wie ein ständig begleitendes Mantra wiederholt.Auf dem Reichstag von 1850-1851 glänzte ein jüngerer Jurist, Erik Josias Sparre, mit seinen Einsichten in das Programm der historischen Schule. Sparre konstatierte, dass sich das Kodifikationsmodell, welches im Laufe der Zeit in verschiedenenTeilen Europas durchgeführt worden war, auf die Auffassung stützte, dass man ein Gesetzbuch entwerfen könnte, welches auf reinerVernunft basierte. Das Ziel war dabei, eine solche Vollständigkeit zu erreichen, dass “die Maßnahme des Richters eine bloß buchstäbliche Auslegung werden sollte, eine fast mechanische Anwendung desselben”.“Diese Ansichten”, setzte Sparre fort,“basieren auf der Auffassung, dass das Recht seinen Inhalt nur aus dem Gesetzbuch schöpft, dass das Recht nichts anderes als der im Gesetzbuch ausgedrückte Wille des Gesetzgebers ist”. Im Unterschied zu den Ländern, wo das große Kodifikationsprogramm in Wirklichkeit umgesetzt wurde, war der Einschlag des Volkes im Recht weiterhin stark in Schweden. 22 Für eine Darstellung der nachfolgenden Behandlung des Gesetzgebungsprojektes siehe Würtemberg, S. 176 ff. “Das Volk hat Kenntnis über das Recht, nicht das technische sondern das lebende, solches das in unserem geltenden Gesetz verstanden werden kann. Daraus folgt, dass der ärmste Arbeiter selber seine rechtlichen Ansprüche geltend machen kann. Dies ist ein Glück, das ihm nicht in
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=