RS 23

Die Begutachtung des Obersten Gerichtshofes gibt nicht den primären Eindruck, von politischen Ansichten geleitet zu werden. Stattdessen prägt die Berufsperspektive der Juristen und vor allem der Gerichtsjuristen die Stellungnahme. Es ist die Aufgabe des Juristen, die Rechtssicherheit zu verteidigen, und in dieser Hinsicht liegt es in der Berufsnatur, konservativ und zurückhaltend zu sein. Allzu tief greifende, um nicht zu sagen revolutionäre Veränderungen im Recht bewirken das Entstehen einer Unsicherheit darüber, wie die Rechtsanwendung sich gestalten wird. Die Forderung nach Einheitlichkeit undVorhersehbarkeit kann damit nicht auf eine zufrieden stellendeWeise erfüllt werden. Auch die Effektivität und die Qualität der Rechtsanwendung leiden, da der Richter von einem Normsystem ausgehen muss, dem eine Verbindung zum historisch herangewachsenen Recht fehlt.Wenn der Jurist und vor allem der Richter seine Arbeitsaufgaben in erwarteter Weise ausführen können soll, muss neue Gesetzgebung, auf die Art, die sowohl die Mehrheit des Obersten Gerichtshofes als auch Stråle und Themptander vertreten, der historisch organische Natur des Rechts Ausdruck verleihen. Es ist folglich von entscheidender Bedeutung, dass sich die Bürger im Allgemeinen und die Juristen im Besonderen im Regelsystem wieder erkennen. Die Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes war von entscheidender Bedeutung für das weitere Schicksal des Gesetzesentwurfes. Im Lichte der negativen Einstellung, die der Oberste Gerichtshof vertrat, war es für die Regierung unmöglich, die Annahme des Gesetzesentwurfes zu empfehlen. Stattdessen wurde der Entwurf dem Reichstag zur Kenntnis und Begutachtung übergeben. Dies resultierte in einer unstrukturierten Debatte, c l a e s p e t e r s o n 232 dessen vielfältigen Ergänzungen undVeränderungen imVergleich dazu bieten konnte. Das Volk liebt es im allgemeinen nicht, Gesetze umzutauschen, sondern will das als Recht ansehen, das durch Alter so betrachtet wurde, und wenn eine neues Gesetzgebot mitgeteilt wird, muss dieses Widerhall in der gesunden Beurteilung jedes vernünftigen Mitbürgers finden, andernfalls bleibt es nicht bestehen.”

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