RS 23

d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 227 gerichte verwiesen. Außerdem wurde der Entwurf durch ein königliches Zirkular der Allgemeinheit zur Begutachtung zugewiesen, was bedeutete, dass den Landeshauptmännern, Richtern und Einzelnen die Möglichkeit geboten wurde, Kommentare einzusenden.19 Als letzter möglicher Zeitpunkt für das Einreichen der Stellungnahmen war der 1.August 1827 festgesetzt worden. Von den Oberlandesgerichten äußerten sich nur das schonische Oberlandesgericht und das Göta Oberlandesgericht. Der Präsident für das schonische Oberlandesgericht sprach sich vorbehaltlos positiv zum Projekt aus. Schweden bräuchte ein neues Gesetzbuch und der vorgelegte Entwurf war ausreichend ausgearbeitet, um durchgeführt werden zu können.Trotzdem wurde eine unmittelbare Reichstagsbehandlung abgelehnt, aus dem Grund, dass der Strafgesetzentwurf noch nicht fertig war. Die Gesetzesentwürfe sollten, gemäß dem Präsidenten für das schonische Oberlandesgericht, gleichzeitig behandelt und angenommen werden. Die Stellungnahme des Göta Oberlandesgerichtes war hingegen negativ. Die Kritik war vor allem darauf gerichtet, dass das Komitee seinen Auftrag überschritten hätte, nämlich dass In der Stellungnahme schimmert ein Misstrauen gegen den Umfang durch, den das Projekt erhalten hatte.Das Oberlandesgericht 19 Für eine Darstellung der Behandlung des Gesetzesentwurfes durch die verschiedenen Begutachtungsstellen siehe Würtemberg, S. 166 ff. “ ... das Gesetzeskomitee am sichersten die Erwartungen der Allgemeinheit erfüllt und die mit dem Auftrag abgesehenen Ziele erreicht hätte, wenn das Komitee als Grundlage für den Gesetzesentwurf das Gesetz aus dem Jahre 1734 angenommen hätte, und die in der Zeit danach erfolgtenVeränderung in einer systematischen Ordnung zusammengeführt hätte und sie in einem derartigenWortlaut wiedergegeben hätten, den die gewonnene Entwicklung der Sprache erforderte, wobei diejenigen Bestimmungen, welche durch die fortgeschrittene Bildung und danach entstandene Verhältnisse überflüssig und weniger passend geworden sind, ausgesondert werden sollten, gleichzeitig wie andere, den Bedürfnissen entsprechende und von der allgemeinen Stimme geforderteVorschriften vorgeschlagen werden sollten.”

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