Die einheitliche Ausformung des Gesetzestextes soll Gleichförmigkeit und Rechtssicherheit garantieren.“Einheit, Eile und Sicherheit”war die Formel, die das Komitee verwendete, um seine Zielsetzung zu beschreiben. Im Motiv wird ein anderes Thema erwähnt, welches als Konzession an die Sichtweise der historischen Schule gedeutet werden kann. Das Komitee betont nämlich die Notwendigkeit, dass das Gesetzbuch an die historisch herangewachsene Rechtstradition anschließt. Folglich wird das Gewicht der historischen Kontinuität betont, wenn das Komitee erklärt, dass dessen Leitbild darin bestand, ein Gesetzbuch für das Volk zu schaffen: Trotz dieser modifizierten Einstellung zum Kodifikationsprojekt, welche das Komitee zumAusdruck brachte, möglicherweise um sich gegen einen Angriff der Fürsprecher der historischen Schule zu schützen, gaben sich die Kritiker nicht zufrieden. Der Entwurf des Gesetzeskomitees wurde Ende 1826 publiziert, ungefähr ein Jahr vor dem nächsten Reichstag. Um die Behandlung des Gesetzesentwurfes auf dem Reichstag des Jahres 1828 zu ermöglichen, wurde dieser von der Regierung an den Obersten Gerichtshof und die drei Präsidenten der Oberlandesc l a e s p e t e r s o n 226 Gerechtigkeit darf nicht stilliegen; soll dies jedoch möglich sein, muss er, mit völliger Zuversicht zur Einheit und Konsequenz des Gesetzes, von den vorhergesehenen und beschriebenen Ereignissen, Schlüsse dahingehend ziehen können, was er über sie denken und sagen soll, das bisher nicht bekannt war: durch dieseWeise soll der Geist füllen, wo es an Buchstaben fehlt.” “Wie auch der Volksstamm, im Laufe der Zeit, herauswächst und umgestaltet wird, muss auch das Gesetz, worin sich das Gesellschaftsleben sozusagen selber von jedem bedeutenden Standpunkt auf dessen Entwicklungsbahn überblickt, Mal zu Mal erweitert, umgearbeitet und aus der Masse der abgesonderten Teile, die durch den Einfluss der verschiedenen Zeiten hinzugekommen sind, zu etwas völlig neuem zusammengegossen werden, mit einemWort verjüngert werden; es sollte jedoch niemals umgestaltet werden, oder in anderer Form hervortreten, als jener, die das Volk stets wieder erkennt und versteht”.18 18 Lagkommitténs Förslag till Allmän Civillag, Stockholm1826, Motiver, S. 1.
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