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Thibauts Argumentation für die Kodifikation als Lösung des Problems Deutschlands mit einem äußerst zersplitterten und unübersichtlichen Recht auseinandersetzt. Es ist zweifellos so, dass die schwedischen Juristen, welche sich in der Diskussion des Zivilgesetzentwurfes von 1826 äußerten, vor allem von den kritischen Argumenten, die Savigny gegen Thibauts Vorschlag richtete, beeindruckt waren. Es scheint, als ob Savignys Kritik ein Bewusstsein unter schwedischen Juristen, vor allem Richter und Rechtswissenschaftlern, schaffte, über die Probleme, die mit der radikalen Umgestaltung des Rechts, verursacht durch eine derartige, von Thibaut plädierte, Kodifikation, verbunden waren. Es erscheint daher angebracht, den deutschen Kodifikationsstreit als Ausgangspunkt für eine Beurteilung der Stellungnahmen der schwedischen Juristen in Bezug auf den Gesetzesentwurf des Gesetzeskommitees zu nehmen. Eine charakteristische Besonderheit für alle Kodifikationsprojekte, inklusive dem Kodifikationsmodell, dasThibaut befürwortet, ist, dass sie ihren Ursprung in einer Unzufriedenheit mit dem existierenden Recht haben, welche aufgrund eines zersplitterten und in vielen Fällen widersprüchlichen Inhalts eine einheitliche und damit vorhersehbare Rechtsanwendung unmöglich machen. Der Mangel an rechtlicher Einheit wurde und wird als ein Hemmschuh für Gesellschaftsentwicklung und Vorwertsschreiten angesehen. Gleichförmigkeit und Vorhersehbarkeit, dieVoraussetzungen für Rechtssicherheit und stabile wirtschaftliche Umsetzung, können nicht garantiert werden, wenn der systematische Zusammenhang im Recht verloren geht. In einer Situation, in der rechtliche Zersplitterung und Rechtsunsicherheit die rechtliche Wirklichkeit dominieren können, wird aus leicht verständlichen Gründen oft das Vertrauen in das Instrument der Gesetzgebung als der Weg aus dem Dilemma angesehen, da weder die Praxis noch die Doktrin die für das Ziel notc l a e s p e t e r s o n 218 1. Thibauts Kodifikationsvorschlag

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