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Auf dem so genannten Revolutionsreichstag 1809-1810 wurden eine Reihe von Anträgen über eine gründlichere Untersuchung und Revision des Gesetzes aus 1734 gestellt. Der Gesetzesausschuss konstatierte durch seinen Sekretär, Professor Johan Holmbergson, dass es ohne Zweifel eine wichtige Aufgabe sei, das Gesetz sowohl in der äußeren Form zu vereinfachen, wie auch seinen Inhalt zu verbessern. Dies sollte durch das Einarbeiten der Ergänzungen undVeränderungen erfolgen, welche nach dem Erlass des Gesetzes 1734hinzugekommen waren. In diesem Zusammenhang wurde auch betont, dass die Gesetzesrevision auf einer Untersuchung der Geschichte der Gesetze beruhen sollte. Ein Komitee wurde eingesetzt, mit der Aufgabe, die Frage zu untersuchen und einen Plan für ein Gesetzgebungsprojekt zu erstellen. Der Bericht des Komitees, welcher sowohl eine Empfehlung beinhaltete, wie umfassend die Gesetzesrevision sein sollte, als auch eine Anleitung, wie die Untersuchung durchgeführt werden sollte, führte zur Einsetzung eines besonderen Gesetzeskomitees. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Aufgabe des Gesetzeskomitees nicht weit reichender war, als die der Gesetzeskommission von Karl XI. Die Parallelen zwischen den Richtlinien, welche die Gesetzeskommission bzw. das Gesetzeskomitee zu folgen hatten, sind auffallend.12 Erneut handelte es sich darum, eine Verbesserung des Gesetzes zu erzielen. Es wurde also festgelegt, dass die Einteilung des alten Gesetzes in Balken und Kapitel als Ausgangspunkt für die Arbeit dienen sollte; dass alle besonderen Erlässe, welche zum allgemeinen Gesetz gehörten, zusammengeführt werden und in das Gesetz in der Ordnung eingegliedert werden sollten, welche die Natur des Fachgebietes erforderte; dass solches aus dem Gesetz entfernt werden sollte, das nicht imVerhältnis zu geänderten Umständen stand; dass, falls c l a e s p e t e r s o n 214 i . das ge setz e skomi te e aus dem jahre 1811 12 Vergleiche das so genannte Lindschöld-Memorial, siehe Peterson, Das schwedische Gesetzbuch von 1734, S. 115 ff.

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