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ihn aber waffenlos, da das damalige unübersichtliche und in keinerWeise kodifikationsfähige Common Law Coke in unwidersprechlicher Weise Recht gab.4 Es gibt Indizien, daß wir in einer Zeit leben, in der eine solche feindliche Übernahme der Privatrechtskodifikationen wieder einmal droht, jedenfalls im Fall des BGB und zumindest ansatzund teilweise, aber an prominenter Stelle. Der Gesetzgeber scheint sich zur Zeit von dem Gesellschaftsmodell des selbständigen, grundsätzlich eigenverantwortlichen Menschen zu lösen und an seine Stelle die soziale Funktion zu setzen, die das Individuum auflöst und in welcher der Mensch, je nachdem, in welcher er auftritt, zu schützen oder zu kontrollieren ist.Während auch der soziale Rechtsstaat des deutschen Grundgesetzes die menschliche Person zur Eigenveranwortlichkeit führen und sie in ihr tunlichst sichern und respektieren will und daher die Rechtsordnung in einer Weise konzipiert, daß die Menschen die Regeln und Prinzipien des Zusammenlebens als Außenbindung und Beschränkung eines ihnen gewährleisteten und der eigenen Verantwortung überlassenen Freiraums erleben können, ist im Augenblick eine Ansicht im Vordringen, die den Menschen nicht mehr als ungeteilte und geschlossene Person wahrnimmt, d. h. als Individuum, sondern in seine sozial wichtigsten Leistungen zerlegt, insbesondere in die des Produzenten (Unternehmers) und Konsumenten (Verbrauchers), und daran o k k o b e h r e n d s 18 4 Vgl. Roscoe Pound, The Development of Constitutional Guarantees of Liberty (1957) S. 163. Der König hatte gesagt, das Recht sei auf Vernunft gegründet, und er und andere hätten dochVernunft ebenso wie die Richter. Darauf Coke:“Seine Majestät ist aber nicht in den Gesetzen seiner Königreichs von England ausgebildet, und Angelegenheiten, die das Leben, das Erbe, die Güter und Vermögen seiner Untertanen betreffen, sind nicht nach natürlicher Vernunft, sondern nach der künstlichen Vernunft und dem Urteil des Rechtes zu entscheiden; das Recht ist eine Kunst, die langes Studium und Erfahrung erfordert, bevor ein Mensch seine Kenntnis erwirbt.”Der König fand diese Behauptung hochverräterisch, weil sie ihn unter das Recht stelle. Dem begegnete Coke mit einem Zitat aus Bractons De Legibus et consuetudines Angliae (1240): quod Rex non debet esse sub homine, sed sub Deo et lege. Ich verdanke den Hinweis auf diese Episode dem wertvollen Buch von Helmut Rittstieg, Eigentum alsVerfassungsproblem. Zur Geschichte und Gegenwart des bürgerlichenVerfassungsstaates (1976) S. 45.

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