des Rechts abtrennen zu können und den organischen Zusammenhang des geltenden Rechts zu entdecken, sollte die Rechtswissenschaft jeder Rechtsregel in deren historischen Wurzeln folgen.33 Auf dieseWeise sollte die Rechtswissenschaft Kenntnis gewinnen über die leitenden Prinzipien des Rechts. Savigny vergleicht die Bestandteile des Rechts mit einemTriangel. So wie der dritteWinkel von den zwei anderen gegeben ist, stehen alle Rechtsbegriffe in einem unauflöslichen Verhältnis zueinander und formen ein System.34 Das Erforschen der Gesamtheit in diesem System ist die hauptsächliche Aufgabe der Rechtswissenschaft. Der Kernpunkt ist, dass Savigny jedem einzelnen Juristen eine derartige einheitsschaffendeVerantwortung zuschreibt. Kein Rechtssystem wird je eine größere Einheit undVoraussehbarkeit genießen als in demAusmaße wozu die Akteure des Systems fähig sind. Der deutsche Weg zur Rechtseinheit sollte über eine Verbesserung der Juristausbildung und Theorie und Methode der Rechtswissenschaften erfolgen. Savigny hat daher anscheinend seine eigene einleitende Frage Was ist Recht und Gut? mit der Idee beantwortet, dass das allgemeine Rechtsbewusstsein eine Art natürliche Grenze setzt, für das Ausmaß des Einflusses, den die Politik im allgemeinen auf die Rechtsentwicklung ausüben kann. Der Gesetzesgeber ist gezwungen, bei einem gewissen Grade an Detailregulierung stehen zu bleiben; die äußerste Grenze wird vom Prinzip derVertragsr i c h a r d n o r d q u i s t 168 dem Ganzen anzusehen, d. h. in demVerhältniß, welches das allein wahre und natürliche ist. Dieser zweifache wissenschaftliche Sinn findet sich ungemein wenig in den Juristen des achtzehnten Jahrhunderts, und vorzüglich ein vielfältiges flaches Bestreben in der Philosophie wirkte sehr ungünstig.”, s. 29. 33 “Ihr Bestreben geht vielmehr dahin, jeden gegebenen Stoff bis zu seiner Wurzel zu verfolgen, und so ein organ- isches prinzip zu entdecken, wodurch sich von selbst das, was noch Leben hat, von demjenigen absondern muß, was schon abgestorben ist, und nur noch der Geschichte angehört.”, s. 72. 34 “... jeder Theil unsres Rechts [hat] solche Stücke, wodurch die übrigen gegeben sind: wir können sie die leitenden Grundsätze nennen. Diese heraus zu fühlen, und von ihnen ausgehend den innern Zusammenhang und die Art derVervandschaft aller juristischen Begriffe und Sätze zu erkennen, gehört eben zu den schwersten Aufgaben unsrerWissenschaft, ja es ist dasjenige, was unsrer Arbeit den wissenschaftlichen Charakter giebt.”, s. 14.
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