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Das Bestreben um immer weiter führende Erneuerungen und sogar um ein gewisses Vorausgreifen der europäischen Intgrationsvorhaben soll eine weitreichende Bereitschaft für die Flexibilität der Gesetzgebung Hand in Hand gehen. Es fragt sich, wie man jene neue und vermeintlich zukunftsorientierte Flexibilität mit den altenWerte der Beständigkeit und Rechtssicherheit und Gleichheit etc. einer Privatrechtskodifikation verbinden soll. Der Punkt schien für den jüngsten estnischen Reformgesetzgeber ebenfalls keine grossen Bedenken wert.Wenn man es nötig hat oder hält, kann man ja durch die parlamentarische Mehrheit die Gesetzesbestimmungen verändern, streichen, zufügen etc. Dabei werden nicht mal die grundlegenden Kodifikationsgesetze als Ausnahmen betrachtet. Das estnische Sachenrechtsgesetz vom1993 ist innerhalb 10 Jahre siebzehn Mal durch nachfolgenden Gesetze abgeändert worden. Man schaut in kleinem Estland also mutig in die Zukunft der europäischen Rechtsentwicklungen und ist bereit, die abermaligen Veränderungen und neuen Zugriffe in die Privatrechtskodifikation schneller gesetzgeberisch durchzusetzen als man sie in den grossen Rechtskulturen diskutieren mag. ma r j u l u t s 156 D I E KOD I F I KAT ION UND D I E J URI STEN Ein rechtshistorisches Seminar in Stockholm 2. bis 4. maj 2003 d

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