RS 23

bungsgeschichte zur estnischen Privatrechtsreform in dieTabelle Nr. 1 zusammengefasst. Tab e l le 1: Die Gesetzgebungsgeschichte zur aktuellen Privatrechtsreform in Estland. Als erster wichtiger Schritt bei dem Aufbau des Kernbereichs der neuen Privatrechtsordnung gilt das Sachenrechtsgesetz vom 1993. Es ist ein Gesetz, in dem vor allem dieVorbilder des Zivilgesetzbuchsentwurfs 1936/40 und des deutschen Rechts ihren Einfluss ausgeübt haben. Nicht zu unterschätzen ist aber der Faktor Schnelligkeit, die in der Koalitionsvereinbarung 1992 an erster Stelle angesprochen war. Eilig war es gerade mit dem Sachenrecht schon deshalb, dass man für die wieder eingeführte und aufzubauende Privateigentumsordnung eine entsprechende gesetzliche Regelung brauchte. In aller Eile hat man den sachenrechtlichenTeil des alten Entwurfs auf Deutsch übersetzt und die Übersetzung den internationellen Experten, vor allem den deutschen Kollegen zur Begutachtung und Beratung vorgelegt. Auf diese Weise wurde der Entwurf durch die deutschrechtlichen Vorbilder bereichert oder abgeändert.Mit dem Sachenrechtsgesetz war der Eckstein für eine auf das Privateigentum und damit verbunden auf die individuelle Freiheit beruhende Privatrechtsordnung zwar gelegt. Für eine Gesamtkodifikation des Privatrechts war aber noch keinesfalls endgültig entschieden. Die Koalitionsvereinbarung 1992 sprach zwar von dem“Zivilgesetzbuch”. ma r j u l u t s 142 ge setz Sachenrechtsgesetz Gesetz des allgemeinen Teils des Zivilgesetzbuches Familienrechtsgesetz Handelsgesetzbuch Erbrechtsgesetz Schuldrechtsgesetz Gesetz des allgemeinen Teils des Zivilgesetzbuches Gesetz des internationalen Privatrechts ve rab sch i e det 1993-06-09 1994-06-28 1994-10-12 1995-02-15 1996-05-15 2001-09-26 2002-03-27 2002-03-27 i n kra f t getrete n 1993-12-01 1994-09-01 1995-01-01 1995-09-01 1997-01-01 2002-07-01 2002-07-01 2002-07-01

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