d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 139 zielte auf eine moderne Lösung des einheitlichen Privatrechts und dieVorbilder dafür hat man anderswo gesucht als in der dazu kaum passenden Kodifikation des Baltischen Privatrechts. In der Wirklichkeit hat sogar der Restitutionsgesinnte Teil des Parlaments eigentlich nicht an das Baltische Privatrecht gedacht, wenn es um die Berücksichtigung der Vorkriegsgesetzgebung ging. Man dachte vielmehr an den Entwurf des estnischen Zivilgesetzbuches vom1936/40. Ziemlich schnell nach der Erklärung Estlands zur einer freien souveränen Republik (1918), dem darauf folgenden Freiheitskrieg und nach der Verabschiedung der Verfassung der Republik (1920) begannen in den1920-er die Vorarbeiten zu einem neuen einheitlichen Zivilgesetzbuch Estlands. Das Baltische Privatrecht in seiner ausgedehnten Geltung sollte also nur ein Provisorium sein. Zum Jahr 1936 war der umfassender Entwurf der Kodifikation fertig,man hat den aber noch gründlich umgearbeitet und verändert. Der Entwurf sollte im Herbst 1940 von der Staatsversammlung verabschiedet werden. Der Einmarsch der sowjetischen Truppen im Sommer 1940 hat es verhindert und damit war Estlands Zivilgesetzbuch vom1936 /40 nie zu einem geltenden Gesetz geworden. Der restitutionsgesinnteTeil der Staatsversammlung 1992 hat aber gerade an den Entwurf gedacht und das Denken ging bis zu der Idee, dass man den Entwurf ohne weiteres als Gesetz verabschieden und in Kraft setzen könnte. Dass es sich nicht um ein am16. Juni 1940 gegoltenes Gesetz handelte, war anscheinend kein Problem.Man verholf sich von demWiderspruch zu dem ausgesprochenen Datum mit dem Hinweis auf den Umstand, dass der Entwurf nur aus Zeitgründen im Jahre 1940 unverabschiedet blieb.15 i i . man ble i be e ste, abe r we rde auch europäe r ! 15 Vgl.: H. Mikk, Über die Zivilrechtsrefom in Estland: im Lichte der Entwürfe des Schuldrechtsgesetzes, des Allgemeinen Teils des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über Internationales Privatrecht. – In: Grundbuch- und Notartage. 13.-15. Mai 1999. Tallinn 2000, S. 287 f. Eine für ausländischen Leser zugänglichere Fassung der Dar-
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