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d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 133 Grundlage des Privateigentums und der Marktwirtschaft aufbauen soll und will, war für die Öffentlichkeit und für die politischen Entscheidungsfiguren schon vor der Wiederherstellung der staatlichen Unabhängigkeit der Republik Estland im Jahr 1991 ausgemacht. Das Sowjetrecht mit der staatlichen Planwirtschaft, mit dem ausschliesslich staatlichen Eigentum an Land und Boden,mit der ausgedehnten staatlichen Überwachung des privaten Rechtsverkehrs etc hat man als eine durch die Fremdherrschaft aufgezwungene rechtliche Anomalie und Bruch der eigenen rechtskulturellenTradition empfunden. Dass man eine tiefgreifende Reform im Bereich des Privatrechts durchführen oder zugespitzt gesagt das Privatrecht als solche überhaupt herstellen und auf die Beine helfen wollte, war klar. Wie man es machen sollte, war allerdings weniger klar. Die (rechts-)politischen Erklärungen und gewählten Lösungen zeigen deutlich gewisse Reflektionsdefizite und teilweise auch Widersprüchlichkeit. Es werden hier ein Paar wichtigsten davon einbezogen und etwas näher betrachtet. Das erste demokratisch gewählte Parlament Estlands hat in einem für die ganze Reform des Rechtssystems als grundlegend gedachten rechtspolitischen Beschluss vom1. Dezember 1992 ausdrücklich wenn nicht ausschliesslich auf die Gesetzgebung der Estnischen Republik der Zwischenkriegszeit hingewiesen: Die neue estnische Privatrechtskodifikation zwischen Geschichte und Zukunft von Europa mar j u lut s Das s man i n e st land ein neues Privatrecht auf der 1. vorwärt s i n das mi tte lalte r ?

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