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Rolle der Rechtsgeschicdte 301 diese Frage nicht vom Ståndpunkt des wissenschaftlichen Interesses aus behandelt wird, sondern daE man versucht, diese Frage auf eine sehr zeitgenössische Ebene zu bringen, das auch als folgende These lauten könnte: „wenn auch imrussischen Imperiumals Grundlage der Reformen westeuropäische Vorbilder dienten, dann haben die baltischen Staaten am Ende des 20. Jahrhunderts keinen Grund an der Gesetzgebung West-Europas ein Beispiel zu nehmen, weil das nötige „westliche Modell“ schon in den Gesetzen der ehemaligen Sowjetunion vorhanden ist.^i 6. Zukunftsvision der wissenchaftlichen Rechtsgeschichte in den baltischen Staaten ImJahre 1970 hat der bekannte baltisch-deutsche Historiker, Professor der Universität Kiel, Georg von Rauch (1904-1991) geschrieben: „Wenn dariiber hinaus Gedanken aufkommen, den baltischen Republiken könntein derfernen Zukunft gegeniiber der Sowjetunion eine Stellung eingeräumt werden, die der drei Beneluxstaaten-- gegeniiher den ihnen benachbarten Grofimächten entsprdche, so braucht diese Vorstellung nicht anders als ein Schritt auf demWeg einer gesamteuropäischen Friedensordnung AmEnde 1997, können wir sagen, dab sich die gesamteuropäische Friedensordnung gegeniiber den baltischen Staaten wesentlich geändert hat, trotzdem ist in dieser Lage keine gröbere Stabilität erreicht worden. Das bedeutet aber, dab die Rechtsgeschichte, und nicht nur in den baltischen Staaten, als politisches Instrument dient. Dadurch wird die Position der Rechtshistoriker in der Gesellschaft erhöht, doch ist das ftir die Rechtsgeschichte als Wissenschaft schädlich. In dieser Situation ist die Gesellschaft dazu fertig, die Kenntnisse der Rechtshistoriker fur Erhalten bestimmter Expressgutachten (Forschungen) ■2' Ziemlich viel Verwirrung hat z.B. in Estland der zögernde Standpunkt von Prof. Dr. Jaan Sootak, der sich auch an der Reform des Strafrechts beteiligt, fiber die Quellen des in Estland geltenden Strafrechts angestiftet, der den Praktikern verschiedene Auslegungsmöglichkeiten bietet. - Sootak, Jaan. Kuriteomöiste ja kuriteokoosseis. Eesti kehtiva kriminaalöiguse tegelikest allikatest. In; Juridica. 1997. Nr. 5, Ik. Til—11b. AmEnde der baltischen Staaten wurden in den 80-er Jahren von den Rechtshistorikern noch nicht so mutige Pläne gemacht, dann diente als Vorbild mehr der Status von Ungarn (besonders fiir stammverwandte Esten), Tschechei und Polen (fiir Litauer) in Europa. Der Status von Finnland, das heute zu den Anfängen des Stadiums ernster kritischer Forschungen gelangt ist, erschien fur Balten in ihrer Heimat auch unerreichbar. Es ist zu begriiBen, dais der Status von Finnland und Polen im Russischen Imperiumnach der Wiederherstellung der Souveränität der baltischen Staaten in ein neues Stadiumgelangen wird. In: Finland and Poland in the Russian empire. AComparative Study. Edited by Michael Branch, Janet Hartley, Antony Maczak. London: School of Slavonic and East European Studies University of London, 1995. 311 p. Rauch, Georg von. Geschichte der baltischen Staaten. Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz: W. Kohlhammer Verlag, 1970, S. 201; in der estnischen Sprache erschienen Rauch, Georg von. Balti riikide ajalugn 1918-1940. Tallinn: Detlar, 1995, 137 Ik.

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