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Rolle der Rechtsgeschichte schen Staaten geprägt. Aufterlich bestand das Bediirfnis nach rechtshistorischer Forschung, man verlangte aber die Ergebnisse dieser Arbeit in unmenschlich kurzer Zeit und zugleich hatte die soziale Bestellung ein ganz bestimmtes politisches Ziel. Ich wiirde die Periode der letzten 10 Jahre (1987— 1997) als Periode der negativen Selhsthestimmung bezeichnen. In dieser Lage kamen nicht nur positive, aber auch mehrere negative Tendenzen auf. Die Politiker, die mit den von Wissenschaftlern bestimmten Fristen nicht zufrieden waren und die auch nicht immer dazu bereit waren, die mit ihren Konzeptionen nicht ubereinstimmende Forschungsergebnisse zu akzeptieren, entfernten sich von den Wissenschaftlern. Man muB gestehen, dal.^ die baltischen Staaten sich voneinander auch in der fur verhältnismälMg homogen gehaltenen Periode nach demzweiten Weltkrieg in bezug auf ihr historisches Erbe unterscheiden. Kurz ausgedriickt ist hier zwei unterschiedliche Konzeptpunkte; 1. Unterschied zu Estland und Lettland hat sich das Territoriumvon Litauen vergleich mit Zeit vor 1939 nach ZweitemWeltkrieg vergröf^ert. Wegen dieser Tatsache verhält sich die Republik Litauen änders zu ihrer Geschichte des 20. Jahrhundert.'-^ 2. Bis jetzt kann man nicht von einem gemeinsamen Ausgangspunkt fiir die Ausdeutung der ganzen Geschichte baltischer Staaten sprechen. Wichtige Probleme bestehen natiirlich auch in der friiheren Geschichte unserer baltischen Region zumBeispiel Reformation und Gegenreformation.'"^ 297 In einem Stadium der Selbstbestimmung befinden sich auch im Moment die Rechtshistoriker der baltischen Staaten, die sich in örtlichen Universitäten (Tartu, Riga, Vilnius) konzeptriert haben. Diese Selbstbestimmung der Rechtshistoriker hat sich in baltichen Staaten nicht mit gleicher Geschwindigkeit vollzogen und man kann hierbei leider auch nicht iiber einen Konsens im gegebenen Moment sprechen. Die heutc tätige Generation der Rechtshistoriker der baltischen Staaten ist dem Alter der Wissenschaftler nach tiberhaupt nicht homogen. Der Altersunterschied der fuhrenden Professoren auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte ist mindestnes eine Menschengeneration. Daraus ergibt sich die Lage, dal? in wesentlichen Perioden des Umbruchs eine gewisse Orientationsänderung bei vielen Leuten eintritt und wie das vom bekannten französischen Historiker Duby geschildert wird: wenn man eine mit anfang des 13. Jahrhunderts datierte Chronik liest, kann man denken, dal? sie amEnde des 12. Jahrhunderts entstanden ist, weil der Chronikschreiber seine KenntStopinski, Sigmar. Das Baltikum im Part der Machtc. Zur Entstehung Estlands, Lettlands und Litauens imGefolge des Ersten Wcltkriegs. Berlin; Berlin Verlag, 1997. 276 S. (Nordeuropäischen Studien, 11.) '•* Musteikis, Antanas. The Reformation in Lithuania. Religious fluctuations in the 16. century. NewYork: East European Monographs, 1988. 125 p.

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