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Rolle der Rechtsgeschichte bei der Wiederherstellung der Souveränität der baltischen Staaten in den 90-er Jahren Von PeETERJÄRVELAID Einleitung Die erste These meines Vortrags ist die Behauptung, dab die Geschichte nicht nur Weiterbewegung in der Zeit, sondern auch im historischen Raum ist.' Daher gehört zur historischen Wahrheit zusammen mit einer sehr genauen Chronologie und deren Analyse untrennbar auch die Rekonstruktion des historischen Raums. Meiner Meinung nach ist es bemerkenswert, dafi bis zu der Zeit der Begehung des 50-jährigen JubiLiums der Olin-Stiftung die Lage in der Welt sich so gesändert hat, daB die Rechtshistoriker sowohl die Geschichte der europäischen Staaten als auch der Ostsee-Staaten frei und in richtigen historischen Grenzen untersuchen können. Deshalb haben wir einen Grund zur Hoffnung, dafi die Forschung der Geschichte des baltisch-skandinavischen historischen Raums, den der estnische Geograph Edgar Kant als Baltoskandia bezeichnet hat, sowohl von den Forschern der Rechtsgeschichte aus den baltischen Staaten als auch von den Forschern aus Skandinavien in der nächsten Zukunft auf eine neue Stufe gefiihrt wird. Als zweite These meines Vortrags möchte ich die Idee entwickeln, die der Kollege Professor Michael Stolleis in seiner in der Juristischen Gesellschaft zu Berlin gehaltenen Vorlesung „Der lange Abschied vom gebracht hat, niämlich, dab „die Geschichte nicht synchron verläuft, sondern auf unterschiedlichen Ehenen verschiedene Fliefigeschwindigkeiten zeigt. Die historische Zeit ist nicht kontingent. Sie wird gruppenspezifisch erfahren.“2 Mir scheint es, dab diese These tiber unterschiedliche Fliebgeschwindigkeiten ' Le Coff, Jaques. Das alte Europa und die Welt der Möderne, Miinchen: Verlag C. H. Beck, 1996, S. 70. - Stolleis, Michael. Der lange Abschied vom 19. Jahrhundert. Die Zäsur von 1914 aus rechtshistorischen Perspektive. Vortrag gehalten vor der Juristichen Gesellschaft 7,u Berlin am 22. Januar 1997. In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Berlin-New York. Walter de Gryter, 1997. Heft 150. S. 5. 19. Jahrhundert“ vor20

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