Carlos Petit 262 Verbindung zwischen Europa und dem Römischen Recht hervorheben, zwischen dem europäisch genannten Recht und der Romanistik, denn schlielslich handelt es sich hier inimer noch um eine Darlegung der History as Argument in the Unification of European Law“, wie es das Programmdieser Tagung formuliert. Mir sind nicht besonders viele spanische Beiträge zu dieser Modeströmung unter der Romanistik bekannt, die inzwischen „Neopandektismus“ genannt wird, zweifellos aber dokumentieren die Studiengänge ihre intensive Rezeption bei uns. Jene offizielle Ankiindigung, die als grundlegenden Inhalt der Lehre des »Römischen Rechts“ seine »Rezeption in Europa“ angab, ist nun in Fächer ubersetzt worden, die den Topos, manchmal bis zu paradoxen Gegensätzen, entwickeln (»Rezeption des Römischen Rechts und seine Geltung im navarrischen Gemeinderecht“, Offentliche Universität von Navarra, 1993, wo das Paradox im sprichwörtlichen Widerstand des iiberlieferten navarrischen Rechts gegen die Kultur des ius commune liegt). Manchmal handelt es sich um Fächer, fur die die Historiker zuständig sind („Die Tradition des Studiums des Römischen Rechts in der juristischen Kultur Europas", Deusto), aber in den meisten Fällen werden diese Spezialkurse von dem fur »Römisches Recht" zuständigen Kollegen gehalten. Die zugrundeliegende Ideologie ist klar. Das historische römische Recht interessiert weniger als cine ncbulöse Tradition des Studiums des Römischen Rechts, die man erstens als ein Arsenal von Regeln und juristischen Prinzipien versteht, die so hervorragend sind, dass sie keines Beweises bedlirfen; zweitens als die juristische Chiffre einer Kultur von europäischem Rang; drittens als technische Grundlage der Zivilgesetzbiicher, die jedoch wegen der unvermcidlichen Beschränkung auf nationale Geltung einen degradierten Ausdruck dieser edlen gemeinsamen Tradition darstellen wiirden; und die viertens, als solch gemeinsam Gelebtes, fur die gemeinschaftliche juristische Erfahrung Europas einen logischen, technischen und historischcn Vorläufer darstellt. Zur Bestätigung geniigt es, den Studiengang der UNED anzusehen: als Fernstudienuniversität mit Lchrbefugnis fur ganz Spanien hat sie auch die grölke Zahl von Studenten. Der Studiengang zeigt uns die Transformation der Disziplin »Römisches Recht" in den reinsten und härtesten Neopandektismus, den man sich nur vorstcllen kann. Das Each »Römische Jurisprudenz und Rechtssprechung in der Europäischen Gemcinschaft", mit dem Ziel, »die allgemeinen Prinzipien als Quelle des gemeinschaftlichen Rechts: seine römische Wurzel" zu untersuchen scheint nur möglich, wenn man die metahistorische Natur eines Diskurses akzeptiert, der vomKapitol nach Briissel fuhrt, es impliziert aber auch eme bestimmte Auffassung vein der Schaffung des Rechts - und sogar vom politischen europäischen Abenteuer — die, vorgebliche Ursprlinge bemiihend, gegen ihre demokratische Bestimmung konspiriert. Demgegeniiber verlieren die Ungenauigkeiten des Studiengangs (1995) bei der unpräzisen Definition der europäischen Einheit, auf die man sich bezieht — man verwendet gleichzeitig
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