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Rechtsgeschichte und Europäisches Recht 261 wegamputiert, steht der Entdeckung von augenscheinlichen Kontinuitäten und dem Auffinden riskanter Vergleichbarkeiten nichts mehr imWege. Die manipulierte Geschichte geht notwendig der Lehre des positiven Rechts voraus. So gut Spanier wie Europäer, entwickelt der spanische Student der Rechte sein erstes Nationalbewusstsein bei alien möglichen Annäherungen an die Rechtsordnung Spaniens und seiner „Nationalitäten und Regionen“, aber dank einer neuen Materie tut er auch seiner Bestimmung als Europäer Geniige in einer allgemeinen Pflichtveranstaltung iiber „Institutionen des Gemeinschaftsrechts“, die, je nach Entscheidung der Fakultäten, von Spezialisten in den Sachgebieten „Verfassungsrecht“, „Völkerrecht und Internationale Beziehungen“ oder „Verwaltungsrecht“ erteilt werden dark Der Stoff fiihrt ins Thema ein; man unterstellt, dass andere Professoren (wie die Experten in „Handelsrecht“ oder „Arbeitsrecht“) sich ihrerseits niit den substantiellen Inhalten des sogenannten europäischen Rechts beschäftigen. Wir werden gleich sehen, dass sie dies auch tun, in vielen Fällen in gesonderten Studienfächern. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens können die Universitäten frei fiber den Inhalt ihrer Studiengänge entscheiden. Wir wissen nicht, ob die „Stiftung Pérez“ ökonomisch zur Organisation der zahlreichen Lehrfächer mit historischem Inhalt beigetragen hat, die der Studiengang von Oviedo (1995) anbietet, eine kleine, traditionsreiche Universität, deren Studenten wählen können unter — meist kurzen — Lehrveranstaltungen liber „Geschichte des Offentlichen Rechts“, »Römisches Offentliches Recht“, „Geschichte des Privat- Straf- und Prozessrechts“, „Geschichte des Rechts der westlichen Indien und des Rechts in Asturien", „Geschichte des Konstitutionalismus“, „Geschichte des juristischen Denkens“ und „Vergleichendes Recht auf romanistischen Grundlagen". Auch imStudiengang von Valencia (1993) gibt es zahlreiche Unterrichtsangebote in dieser Richtung. In Oviedo kann man aukerdem eine Veranstaltung zum Thema „Das System des Einspruchs im europäischen Gemeinschaftsrecht" besuchen, zu dessen Lehre die Spezialisten in „Völkerrecht" beauftragt sind. Aber spezielle Veranstaltungen zum europäischen Recht sind heute in Spanien in grokem Umfang vorgesehen. ZumBeispiel existiert in den Universitäten Deusto (1996) und Gordoba (1977) Kurse liber „Privatrecht der europäischen Gemeinschaft". Ebensowenig fehlen Spezialkurse liber die Freiheiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft („Rechte und Freiheiten in Europa" und „Die Freiheiten in der Europäischen Gemeinschaft", UNED, 1995; „Politik und Freiheiten in der Europäischen Union", Cadiz, 1994), liber die Sozialpolitik („Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaft" inJaén, 1995, und Comillas, 1994) oder die Prozessordnung („Prozessrecht in der Europäischen Gemeinschaft", Cordoba und UNED), und sehr häufig finden sich Veranstaltungen zur Europäischen Wirtschaft (unter diesem oder ähnlichen Titeln: Deusto, 1993; Valencia, 1993; Cordoba, wo es ausserdem ein Pflichtfach ist; Huelva, 1996; Vigo, 1994 etc.). Aus diesem ganzen konfusen Panorama sollten wir vor allem die auffällige

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