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Rkchtsgeschichte und Europäisches Recht 259 Es scheint, class Valiente von einer sogenannten „Stiftung Juan March" finanziell unterstiitzt wird, es könnte aber genauso gut unsere imaginäre „Stiftung Pérez" sein, die damals 25 Jahre alt ist. In dem Jahr, wo der Studiengang Rechtswissenschaften 25 Jahre alt wird, verkiindet man eine demokratische Verfassung. Ohne Nachfolger verschwindet das „Nationale Institut fur juristische Studien". Das „Jahrbuch" wird nun vom Justizministerium herausgegeben, mit dem erwähnten Tomas y Valiente im leitenden Ausschuss. Ihm kommt auch das Verdienst zu, die neue spanische Verfassung in Verbindung mit der erneuerten Geschichte des spanischen Konstitutionalismus gebracht zu haben. Die »Stiftung Pérez" erfährt aufgrund ihres privaten Charakters keine wichtigen Anderungen. Ebensowenig machen sie sich unmittelbar im Universitätsstudium bemerkbar, dem nattirlichen Terrain der rechtshistorischen Forschungen, die von dieser Stiftung finanziert werden. Nichtsdestoweniger gelangt endlich auch der Geist der Verfassung an die Universitäten, denn das Umfeld hat sich verändert. Spanien ist ein komplexer Staat geworden, der Tag fiir Tag darum kämpft, juristisch und politisch die Reichweite des Autonomieprinzips seiner Regionen und Nationalitäten zu bestimmen, das eine Fiille normativer Erklärungen enthält. Dariiberhinaus fugt Spaniens Beitritt (1985) zum regionalen Zusammenschluss der Staaten, den wir heute als „Europäische Union" kennen, dem Leben und dem Recht noch eine letzte Portion Komplexität hinzu, was seine Spuren im Studium und in den universitären Forschungen hinterläfit. Parallel dazu vergröl^ert sich die Zahl der Universitäten, in vielen Fällen als Folge der Tatsache, dass die regionalen Einrichtungen ihre neuen legislativen Kompetenzen ausiiben. DiesemUmstand, in Verbindung mit der verfassungsmälhgen Verankerung der Autonomie der Universitäten (1983), verdankt sich das Erscheinen universitätsinterner Studiengänge, die natiirlich einen mittels staatlichen Regierungsdekrets festgelegten inhaltlichen Minimalkanon beriicksichtigen miissen. Ein Dekret von 1990 formuliert endlich die obligatorischen Basisbestimmungen des Jurastudiums. Spät ist es zustandegekommen, denn der Prozess der öffentlichen Meinungsbildung vor seiner Verkiindung war nicht einfach. Die „Stiftung Pérez" iibt, gemeinsam mit anderen aufieruniversitären Institutionen, unter denen der Madrider Anwaltsverband hervorzuheben ist, Druck aus, damit „Rechtsgeschichte" und „Römisches Recht" in ganz Spanien als Pflichtfächer vorgeschrieben werden. Tatsächlich ist die Reformin ihrem Ergebnis wenig innovativ, denn sie ist nur die bescheidene Vollendung eines Plans, dessen Grundlegung ins Gnadenjahr 1883 zurtickdatiert, auch wenn die — manchmal iiberschwengliche und selten gltickliche - Vorstellungskraft der vielzähligen Universitäten den alten gemeinsamen Stamm mit den unterschiedlichsten Fächern und Bezeichnungen schmiickt. Wenig ntitzlich wäre es, wenn auch erheiternd, detailliert die heute in Spa-

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