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Die rechtshistorische Forschung in Osterreich 231 Umfang und seiner Zusammensetzung. Sie beschreibt somit die (materielle) Verfassung der Habsburgermonarchie, dann ab 1848 die (formellen) Verfassungen des Kaisertums Osterreichs, ab 1867 nach dessen Trennung in die aus zwei Staaten bestehende Osterreichisch-Ungarische Monarchie diese sowie weiterhin in ihr die Verfassung des österreichischen Staates und ab 1918 die der österreichischen Republik — stets mit ihren Wirkungen insbesondere auch in der Verwaltungsorganisation. Eher jiingeren Datums ist die eigens betriebene Verwaltungsrechtsgeschichted^ die tiber die blofie Geschichte der Verwaltungsorganisation als Anhang zur Verfassungsgeschichte hinausgeht. Erwähnt sei zumeben Gesagten noch speziell, dal^ Ungarn keinen Teil der österreichischen Rechtsgeschichte biidet.*^ Die Privatrechtsentwicklungen verliefen nahezu stets getrennt. In der Verfassungsgeschichte ist Ungarn als Staat Gegenstand einer eigenen Betrachtung, es wird nur dort von der Geschichte der österreichischen Verfassung erfalk, wo und soweit sich diese auf Ungarn erstreckt. II. Ergebnisse In der Folge soil eine kurze Skizze der österreichischen Rechtsgeschichte geboten werden wie sie sich aufgrund der zuvor umrissenen Forschungen darstellt, und zwar getrennt in die Bereiche der Geschichte des Privatrechts sowie jener des Offentlichen Rechts. A. Die Entwicklung des Privatrechts in Österreich Zu den wesentlichen Forschungsergebnissen in der Privatrechtsgeschichte zählt die „Entdeckung“ der heimischen Rechtswissenschaft im Mittelalter,'^ womit sich die Zäsur durch „die Rezeption“ relativiert. Institutionengeschichten haben die Kontinuität vomSpätmittelalter iiber die friihe Neuzeit bis hin in die naturrechtlichen Kodifikationen verdeutlicht.*® Wesentlich besser ins Blickfeld riickte die Gesetzgebung der friihen Neuzeit.*^ Eine Vertiefung erDazu W. Brauneder, Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Osterreich, bzw. W. Brauneder, Formen und Tragweite des deutschen Einflusses auf die österreichische Verwaltungsrechtswissenschaft 1850-1914, jeweils in: W. Brauneder, Studien I: Entwicklung des Offentlichen Rechts, Frankfurt/Main etc. 1994, 237 ff. bzw. 343 ff. Vgl. aus ungarischer Sicht J. Zlinsky, Ungarn, in: H. Going (Flrsg.), Handbuch der Quellen und Literatur der Neueren Europäischen Privatrechtsgeschichte III/2, Miinchen 1982, 2141 ff. W. Stelzer und O. Hageneder, jeweils wie FN3; weiters W. Trusen, SpätmittelalterlicheJurisprudenz und Wirtschaftsethik, dargestellt an Wiener Gutachten des 14. Jahrhunderts (Vierteljahrschrift fur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 43), Mainz 1961. W. Brauneder, Die Entwicklung des Ehegiiterrechts in Osterreich, Salzburg-Miinchen 1973; G. Wesener, Geschichte des Erbrechtes in Osterreich seit der Rezeption, Graz etc. 1957. W. Brauneder, Zur Gesetzgebungsgeschichte der niederösterreichischen Länder, in: W. Brauneder, wie FN 15, 437 ff.; W. Brauneder, Die Anfänge der Gesetzgebung am Beispiel der

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