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Jus Commune Auch wenn nicht zu iibersehen ist, dal^ der Berichterstatter zu den Skeptikern gegeniiber Zimmermanns Konzeption zählt, will er dock abschliel^end gestehen, daft er keinen Anstol^ in der Rechtsgeschichte unserer Zeit kennt, der in gleicher Weise zu einem ähnlich tiefen und anregenden Nachdenken uber Grundlagen und Grenzen des Faches gefiihrt hat wie Zimmermanns Buch von 1990 und sein Vortrag auf dem Kölner Rechtshistorikertag von 1992. Schon dies ist ein unschätzbares Verdienst, auch wenn die Ausfuhrung des Kölner Programms bisher ausgeblieben ist und wohl auch ausbleiben mufi. 211

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