„Jus Commune — Rechtsgeschichte als Argument in der Unifizierungvon Europäisches Recht Ein deutsches Bericht Von Bernhard Diestelkamp 1. Der Beginn Obwohl ich normalerweise skeptisch bin gegeniiber dem Satz „Männer machen Geschichte“, muft ich diese Meinung zumindest fiir mein Thema revidieren. In diesem Bereich der Wissenschaftsgeschichte war es ein Mann, der die weitreichende und tiefschiirfende Diskussion um die Eignung des Jus commune zur Fundierung eines modernen europäischen Privatrechts auslöste. Reinhard Zimmermann, heute Professor fur Privatrecht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg, war 1980 als Professor of Roman and Comparative Law an die University of Cape Town berufen worden. Dort kam der damals blutjunge deutsche Romanist in Beriihrung mit demenglischen Common Lawund demRoman-Dutch Law, in denen der Umgang mit der Rechtsgeschichte auch ftir das geltende Recht von zentraler Bedeutung ist. Diese neue Erfahrung sowie die Distanz zumheimischen Wissenschaftsbetrieb schlugen sich nieder in einemmonumentalen Buch zum Obligationenrecht.' Doch war es kaum dieses, schon wegen seines Umfangs kaum einer schnellen Rezeption leicht zugängliche Buch,^ sondern sein auf dem Kölner Rechtshistorikertag von 1992 gehaltener Vortrag,^ der ihn ' Reinhard Zimmermann, The Law of Obligations. Roman foundations of the civilian tradition. Jutta Cape Town-Wetton-Johannesburg, 1990, 1240 Seiten. - Obwohl cine sehr positive Rezcnsion schon 1990 erschien: H. Kötz, Rabels Ztschr. 54, 1990, S. 770—773. Ebenfalls positiv äul^erte sich als Rezensent D. Giesen, JZ 47, 1992, S. 33 ff. Auch begann schon im Jahre 1992, also vor dem Kölner Vortrag - offensichtlich durch Zimmermanns Buch angcstoBen - cine rege Aufsatzpublikationstatigkeit, in der die Anregungen des Buches diskutiert wurden: z.B. R. Zimmermann. Das römisch-kanonische jus commune als Grundlage europaischcr Rechtseinheit, JZ 47, 1992, S. 8 ff.; H. Kötz, Was erwartet die Rechtsvergleichung von der Rechtsgeschichte? JZ 47, 1992, S. 277 ff.; O. Remien, Illusion und Realität eines europäischen Privatrechts, JZ. 47, 1992, S. 277 ff.; J. Riickert, Privatrechtsgeschichte und Traditionsbildung, RJ 11, 1992, S. 122 ff.; R. Schulze, European legal history - a new field of research in Germany, Journal of Legal Histort- 13, 1992, S. 270 ff. ^ Reinhard Zimmermann, „Heard melodies are sweet, but those unheard are sweeter ...“, AcP 193, 1993, S. 121 ff.
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