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European Legal History storiker bcsctzt. In Deutschland ist dies besoneiers deutlich; Die letzte gröl^ere Gesamtdarstellung von Eberhard Schmidt stammt aus den ftinfziger Jahrcn. Erst in den Ictzten Jahren bewegt sich die Rcchtsgcschichtc auf diesem Feld wieder stärker. Sie wird ktiiiftig viel mehr das Nebeneinander von gesellschaftlichen unci „staatlichen“ Reaktionen zu beachten haben, die Durchdringung von rechtlichen und nichtrechtlichen Sanktionen, weiter das Phanomen der aktiven Kriminalisierung von Randgruppen durch die Staatsgewalt sowie die Diskrepanzen zwischen normativem Strafanspruch und einer nicmals völlig gelingendcn Normdurchsetzung. Die Geschichte des öffcntlichen Rechts stand lange im Schatten der dominierenden Privatrechtsgesehichte. Gewils gab cs seit dem 19. Jahrhundert die Vcrfassungsgeschichte. Abcr erst seit 20 Jahrcn cntwickeltc sich die Verwaltungsgeschichte. Hier sicht es heute imeuropaischen Vergleich vicl besser aus. Wir kennen die französischen „Histoirc du droit public" (=histoire eies institutiesns)'^, Finnland hat energisch begonnen, eine Verwaltungsgeschichte zu schreiben*'^, Dänemark ist auf einem ahnlichen Weg. Italien hat viele Einzelstudien, aber keine wirklich zusammenfassende Darstellung (die wegen der Zersplitterung der Territorien vielleicht auch nicht zu leisten ist)^°. In Deutschland ist 1983 bis 1987 eine groise Verwaltungsgeschichte in sechs Banden geschrieben worden-'. Was noch fast ganz fehlt, sind vergleichende Wissenschaftsgeschichten des offentlichen Rechts und des Völkcrrechts--. Versteht man unter Rcchtsgcschichtc auch (und vicllcicht primär) Geschichte der Rechtswisscnschaft, dann erschemt dies natiirlich als ein wichtiges und gut bearbeitetes Feld in ganz Europa. Uberall werden das juristischc Denken, seine Verbindung mit dem intellektuellen Klima der Zeit, seine Wirkungen und Rezeptionen erforscht. Die Ftille der Untersuchungen ist gar nicht zu iiberblicken. Bartolus und Baldus, Beccaria und Bentham, Bodin und Bracton, Anders Oersted und Gerard NoocR, Feuerbach und Savigny, Otto von Gierke und Henrv Sumner Maine, Grotius und vide hunderte klcinerer Sterne sind inzwischen mit einer rcichen, oft subtilcn Literatur uberzogen. Es gibt Studien zur Sozialgeschichte des Rechtsstudiums und zu den juristischen Berufen, StuH. Legohcrcl, Histoirc du droit public tiani,-.ti.s, P.tris 19S6 (Quo s.iis-je? 755); P. Legendre, Tresor historique de lEtat cn br.mce, nouvellc edition .tugmentee, P.tns 1992; Ph. Sueur, Histoirc du droit public fram^ais, tome 1, 2. ed. Paris 1993; O. CiUot -A. Rtgandiere - Y. Sassier, Pouvoirs et institutions dans la France medicvalc, 2 Bdc, Paris 1994. J. Numminen, Das finnische verwaltungsgcschiclitlichc Projekt, in: S. Ttihonen (ed.), Institutions and Bureaucrats in the History of Administration, Helsinki 1989. E. Rotelli (ed.), L’.Amministrazione nella Storia Noderna, 2 Bde, Milano 1985 (Istituto per la Scienza dell’Amministrazione pubblica). K. G. A. Jeserich — H. Pohl — G. Chr. Bde u.Register, Stuttgart 1983-1988. -- Was die Völkerrechtswissenschaft angeht, so unterstiitzt die Deutsche Forschungsgemeinschaft seit 1997 ein groBeres Projekt im Frankfurter Max-Planck-lnstitut. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 173 Vnruh (Hg.), Deutsche Verwaltungageschichte; 5 V.

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