RS 21

Systematik im umbruch 81 „fur die rechte [hielt], [wurde] in dem Mannichfaltigen, welches die Geschichtc [darbot], die höhere Einheit aufgesucht, das Lebensprincip, woraus diese einzelnen Erscheinungen zu erklären [waren], und so das materiell Gegebene immer mehr vergeistigt.“^^ Durch die Bearheitung des „Mannichfaltigen“ sollte die Vernunft also eine höhere Einheit produzieren und organische Prinzipien oder Lebensprinzipien des Rechts entdecken. 2.6 Zweifaches Recht: zweifache Methode Savigny erklärte, dal? der historisch gegebene rechtliche Stoff, „/d/ieses gegebene Mannichfaltige" ... „selbst zweifach“ war; „nämlich theils e\n gleichzeitiges, theils ein successives“^‘^. Es sei also laut Savigny möglich, das historisch gegebene Recht aus zwei Ecken zu betrachten; teils als ein „gleichzeitiges“ Phänomen, das heil?t als abgeschlossenes und statisches Ganzes, teils als ein „successives“, veränderliches Objekt. Savigny betonte, dal? hieraus »nothwendig auch eine zweifache wissenschaftliche Behandlung entstehen“ mul?e.^-‘’ Das Herangehen aus der erstgenannten Perspektive ist die systematisierende Seite der wissenschaftlichen Behandlung: „Das Zuriickfuhren des gleichzeitig Mannichfaltigen auf die ihm inwohnende Einheit ist das systematische Verfahren, welcher Ausdruck nicht, wie von Vielen ... geschieht, fur ein blol?es Ordnen nach formellen, logischen Riicksichten gebraucht werdcn sollte." Die Systematisierung eines rechtlichen Stoffes sollte laut Savigny nicht nach reinen Vernunftprinzipien geschehen, also nicht ein blol? formelles, logisches Verfahren sein, sondern die Produktion der Vernunft eines notwendigen inneren Zusammenhangs des rechtlichen Stoffes. Die Systematisierung war nicht blol? reproduzierend, sondern produzierend; Das Objekt der Bearbeitung, der rechtliche Stoff, wurde liberschritten. Durch die wissenschaftliche Bearbeitung wurde auch neues Recht geschaffen. Die andere Perspektive, die Betrachtung des Rechts als „succesives“, veränderliches Objekt, ist die historische Seite der wissenschaftlichen Behandlung. Savigny, von Gönner (Fn. 77), S. 140 f. A.a.O., S. 141. A.a.O. A.a.O. „Die Behandlung des successiv Mannichfaltigen dagegen ist das cigentlich historische Verfahren. Auch dieser Ausdruck wird von Vielen ... auf ein seiner Natur nach untergeordnetes Verfahren bezogen, auf das blolse Aufsuchen eines inateriellen Stoffs nämlich, und das Beharren bei demselben als eigentlichem Zweek, aber dieses geschieht wiederum mit grolJem Unrecht. Das wahrhaft historische Verfahren strebt vielmehr darnach, das Gegebene aufwärts durch alle seine Verwandlungen hindurch bis zu seiner Enstehung .aus des Volkes N.atur, Schicksal und Bediirfnifi

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=