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Carl Josefsson bungen auf dasselbe Object"’^ anderseits. Friedrich Justus Thihaut (17721840) hatte 1814 eine „gänzliche“ und „schnelle“ Erneuerung des btirgerlichen Rechts dutch die Einftihrung eines Gesetzbuchs vorgeschlagen.27 Seine Argumentation war von der Auffassung geprägt, dafi das Recht seinen Grund hauptsächlich in der von den historischen Verhältnissen unabhängigen menschlichen Vernunft hätte.-® Savignys Argumentation gegen die Kodifikationsideen enthielt vor allem eine genaue Prtifung der Möglichkeiten zur Bewältigung der Probleme seiner Zeit dutch Gesetzgebung.-*^ Dabei stellte er auch seine Konzeption von Recht und Rechtswissenschaft dar. Dies ist hier zunachst von Interesse. 74 2.2 Die Entstehung des Rechts In demStreit wandte sich Savigny gegen die geschichtslose Haltung des rationalistischen Naturrechts, die von „eine/r/ granzenlose/n/ Erwartung von der gegenwärtigen Zeit, die man keinesweges zu etwas geringercm berufen glaubte, als zur wirklichen Darstellung einer absoluten Vollkommenhcit“^° gekennzeichnet war. Er verwarf auch die Ansicht, nach welcher „alles Recht aus Gesetzen, d. h. aus ausdrucklichen Vorschriften der höchsten Staatsgewalt“ entsttinde - also eine nach gegenwärtigemBegriffsverständnis gesetzespositivstische Rechtsauffassung.^' Als „Vermittlung“ zwischen diesen beiden Auffassungen hatte laut Savigny „häufig die Ueberzeugung“ gedient, „daE es ein praktisches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale Gesetzgebung fiir alle Zeiten und alle Falle giiltig, die [man] nur zu entdecken [brauchte], um das positive Recht fiir immer zu vollenden“.^- Diesen Auffassungen gegeniiber entwdckelte Savigny ein doppeltes Argumentationsmuster zur Erklärung der Entstehung des Rechts: einerseits die Hervorhebung einer unmittelbaren Erzeugung von Recht im Volksbewulksein; anderseits die Wahrnehmung einer - dutch Gesetzgebung und Rechtswissenschaft - mittelbaren Erzeugung von Recht. Der unmittelbaren Erzeugung wurde primärer Charakter zugemessen. Das Recht, so Savigny, steht in einem „organische/n/ Zusammenhang ... mit dem Wesen und Character des Savigny, Friedrich Carl von, Vom Beruf unsrer Zeit fur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, erste Auflage, Heidelberg 1814, Neudruck in Hattenhauer, Hans, Thibaut und Savigny, Ihre programmatischen Schriften, Miinchen, 1973, S. 97 ft (192). Thibaut, Anton FriedrichJustus, Ucber die Nothwendigkeit eines allgemeinen btirgerlichen Rechts fiir Deutschland, Heidelberg 1814, Neudruck in Hattenhauer (Fn. 26), S. 62 ff. Siehe Thibaut, a.a.O., S. 87 f. Vgl. unten 2.7. Savigny, VomBeruf (Fn. 26), S. 100. Zu dieser „doppelter“ Art der Kritik Riickert (Fn. 16), S. 280, 310 f. Savigny, VomBeruf (Fn. 26), S. 101.

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